RS OGH 1955/10/25 4Ob91/55, 4Ob101/63, 9ObA114/91, 8ObA130/01b, 9ObA22/15y

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Veröffentlicht am 25.10.1955
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Norm

ABGB §1158 I
VBG §17
VBG §32
VBG §34

Rechtssatz

Eine fehlerhafte oder grundlose Kündigung nach dem VBG vermag das Dienstverhältnis nicht aufzulösen, sie ist vielmehr in ihren Auswirkungen so zu betrachten, als ob sie überhaupt nicht erfolgt wäre, sie ist mit einem Worte unwirksam (vgl auch 4 Ob 131/54).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0031365

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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