Norm
ABGB §1158 IIARechtssatz
Keine Ansprüche des Dienstnehmers aus der im Probemonat herbeigeführten Lösung des Dienstverhältnisses wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses, mag nun die Auflösung aus einem wichtigen Grund oder grundlos geschehen sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Probezeit, Probearbeitsverhältnis, Probedienstverhältnis, Dienstverhältnis auf Probe, Ende, Endigung, Beendigung, Angestellte, Anspruch, Entgelt, Lohn, GehaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028461Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021