Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Grundsätzlich endet ein Dienstverhältnis mit dem Wechsel des Unternehmensinhabers, es sei denn das Dienstverhältnis wird durch den Übernehmer ausdrücklich oder stillschweigend fortgesetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Übernahme, Unternehmensübertragung, Betriebsnachfolger, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Übernahme, Weiterbestehen, Fortbestehen, Berechnung, Bemessung, Anrechnung, Fälligkeit, Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte, konkludent, Beendigung, Auflösung, Vordienstzeiten, ArbeitgeberwechselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028567Dokumentnummer
JJR_19570702_OGH0002_0040OB00082_5700000_001