Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Eine dem Angestellten erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses kann - abgesehen vom Fall des unverzüglichen Widerrufs einer in augenblicklicher Erregung erklärten Kündigung - ohne Zustimmung des Angestellten nicht mehr zurückgenommen werden, selbst wenn die Kündigungsfrist dem Gesetze nicht entspricht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsverhältnis, Auflösung, Ende, Beendigung, Rücknahme, Rückziehung, Zurücknahme, fristwidrig, Wirksamkeit, WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0028708Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2012