Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Eine Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen liegt auch dann vor, wenn sie nicht von heute auf morgen vor sich geht, sondern in die äußere Form einer Kündigung gekleidet wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, vorzeitige Auflösung, Arbeitsverhältnis, Auslegung, Interpretation, Ausdrücklichkeit, Ende, Beendigung, gesetzlicher Entlassungsgrund, Austrittsgrund, falsa demonstratio, BezeichnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0028539Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017