Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Wenn es auch richtig ist, dass ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis nicht gerade kalendermäßig begrenzt sein muss, so ist doch zu fordern, dass seine Dauer von vornherein objektiv festgelegt ist und nicht von der Willkür der Parteien abhängt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Befristung, Zeitablauf, Endtermin, Ende, Beendigung, Endigung, Auflösung, Bestimmtheit, Bestimmbarkeit, Zeitdauer, Termin, DatumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028403Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.04.2013