Norm
ABGB §879 CIIo4Rechtssatz
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz nimmt, obwohl keine besonderen Gründe für die Befristung sprechen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine vereinbarte Begrenzung der Beschäftigung der werdenden Mutter und der Mutter nach der Niederkunft den Kündigungsschutz des MuttSchG nehmen würde.
Veröff: JZ 1955,57
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0104271Dokumentnummer
JJR_19541021_AUSL000_002AZR00040_5300000_001