RS OGH 1954/10/21 2AZR40/53

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Veröffentlicht am 21.10.1954
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Norm

ABGB §879 CIIo4
ABGB §1151
ABGB §1158
MuttSchG §10

Rechtssatz

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz nimmt, obwohl keine besonderen Gründe für die Befristung sprechen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine vereinbarte Begrenzung der Beschäftigung der werdenden Mutter und der Mutter nach der Niederkunft den Kündigungsschutz des MuttSchG nehmen würde.

Veröff: JZ 1955,57

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0104271

Dokumentnummer

JJR_19541021_AUSL000_002AZR00040_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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