Abs 1a stellt seit 2016 das Po-Grapschen unter gerichtliche Strafe. Davor war es eine verwaltungsrechtliche Anstandsverletzung nach dem jeweiligen Landessicherheitsgesetz.
Wer die Situation sucht (z.B.: gewolltes "Antanzen" in einer Disco) erteilt eine konkludente Einwilligung in den Eingriff seines Rechtsguts.