Kommentar zum § 242 StGB

lexlegis am 25.01.2017

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Hochverrat ist ein Unternehmensdelikt. Wäre es ein Erfolgsdelikt, wäre es vermutlich schwer den gelungenen Hochverrat zu bestrafen..


§ 242 StGB | 1. Version | 3610 Aufrufe | 25.01.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: lexlegis
Zitiervorschlag: lexlegis in jusline.at, StGB, § 242, 25.01.2017
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