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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0226 3 (hier: Das Fehlen jeglicher Erfahrung im Umgang mit Computern ist).Stammrechtssatz
Im Hinblick auf § 67 Abs 2 KFG durchzuführende verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß sie auch hinsichtlich "älterer Kraftfahrer" und "einfacherer Menschen" aussagekräftig sind (Hinweis E 22.9.1995, 93/11/0245).
Schlagworte
Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110095.X02Im RIS seit
19.03.2001