RS Vwgh 1997/11/18 97/11/0029

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Veröffentlicht am 18.11.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §34 Abs1 lite;
KDV 1967 §34 Abs3;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (§ 34 Abs 1 lit e KDV), erfordert gemäß § 34 Abs 3 KDV eine Untersuchung durch einen entsprechenden FACHARZT, die eine Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten einzubeziehen hat.

Schlagworte

Sachverständiger Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110029.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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