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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (§ 34 Abs 1 lit e KDV), erfordert gemäß § 34 Abs 3 KDV eine Untersuchung durch einen entsprechenden FACHARZT, die eine Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten einzubeziehen hat.
Schlagworte
Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110029.X01Im RIS seit
12.06.2001