RS Vwgh 1998/1/20 97/11/0217

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Veröffentlicht am 20.01.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Die Übertretungen von Verkehrsvorschriften (Überholverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung) unter den vom Gericht angenommenen, besonders gefährlichen Verhältnissen berechtigt die belBeh zu der Annahme, daß eine bestimmte Tatsache vorliegt, die die Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person indiziert. Dabei kann dahinstehen, ob dies in Ergänzung der demonstrativen Aufzählung des § 66 Abs 2 KFG durch strafbare Handlungen von gleichem Gewicht angenommen wird oder ob eine bestimmte Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110217.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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