Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Eine Drohung mit der Information der breiten Öffentlichkeit stellt sich als unzulässiges Druckmittel dar, welches zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht geeignet ist. Entscheidungstexte Bkd 64/77 Entscheidungstext OGH 08.05.1978 Bkd 64/77 Bkd 34/78 Entscheidungstext OGH 04.05.1981 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Die Äußerung "daß er schon heute froh darüber ist, ... daß die zu erwartende Klagebeantwortung von einem Kollegen nicht im entferntesten einen solchen Unsinn beinhalten wird, wie ihr obzitiertes Schreiben" in einem Brief an den Gegner des Mandanten stellt, insbesondere wegen Verwendung des Wortes "Unsinn" ein Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Stand... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Es stellt kein Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar, wenn die Kanzleieinkünfte mangels entsprechender Aufzeichnungen abgabenbehördlich geschätzt werden müssen, da dieses letzte Mittel der Finanzbehörde eine im Gesetz vorgesehene Möglichkeit darstellt, deren Inanspruchnahme keinen disziplinär zu ahndenden Tatbestand bildet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Es stellt eine Berufspflichtverletzung dar, wenn die Kammerbeitragserklärungen nicht, oder nicht richtig und vollständig ausgefüllt zur Vorlage gebracht werden. Entscheidungstexte Bkd 54/77 Entscheidungstext OGH 17.04.1978 Bkd 54/77 Veröff: AnwBl 1979,168 9 Bkd 4/09 Entscheidungstext OGH 10.05.2010 9 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Eine Verletzung der Pflicht fortlaufend Aufzeichnungen über die Eingabe und Ausgabe der Kanzlei zu führen, insbesondere als Voraussetzung der Verpflichtung zur Abgabe ordnungsgemäßer Kammerbeitragserklärungen, stellt eine Berufspflichtverletzung dar. Entscheidungstexte Bkd 54/77 Entscheidungstext OGH 17.04.1978 Bkd 54/77 Veröff: AnwBl 1979,168 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Wenn die Verhandlungsabberufung in der Kanzlei des Rechtsanwalts erst einen Tag vor dem Verhandlungstermin einlangte, ist eine postalische Verständigung des Klienten so rechtzeitig, daß diese ihn noch vor Abreise zur Verhandlung erreicht, nicht möglich und dem Rechtsanwalt auch nicht zumutbar. Entscheidungstexte Bkd 68/77 Entscheidungstext OGH 10.04.1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Es stellt noch keine Berufspflichtenverletzung dar, wenn die Exekutionsunterlagen dem deutschen Kollegen nach vergeblicher Exekution nicht zurückgestellt werden, wenngleich es aus kollegialen Gründen zweckmäßig gewesen wäre, mitzuteilen, daß keine Kosten verrechnet würden und die Frage angeschnitten worden wäre, ob die Unterlagen in Wien bleiben oder zurückgestellt werden sollen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Es kann in der Tatsache, daß der Beschuldigte sich wegen Ausstellung einer Vollmacht schriftlich an den Kunden der Firma Kalal mit dem ausdrücklichen Hinweis auf ein Ersuchen dieser Firma wandte, nicht eine Werbungshandlung des Beschuldigten erblickt werden, da der Beschuldigte im Interesse und im Auftrag der Firma Kalal tätig wurde, was den Briefempfängern auch bekannt sein mußte. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Es kann nicht gesagt werden, daß die Firma Kalal ihren Kunden "gewerbsmäßig Auskünfte für den Gebrauch vor Gerichten und Verwaltungsbehörden" erteilt hat, da die Erörterung der mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden rechtlichen Probleme mit der Kundschaft keineswegs zu dem Zweck erfolgte, um den Kunden eine Rechtsberatung zu erteilen, sondern ausschließlich deshalb um die Verschuldensfrage klarzustellen, weil d... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Mögliche Pflichtverletzung durch einen Anwalt, der sich vom Vorbringen seiner Partei so distanziert, daß dadurch die Partei als unzuverlässig und unglaubwürdig hingestellt wird. Entscheidungstexte Ds 4/77 Entscheidungstext OGH 03.04.1978 Ds 4/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Keine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt anläßlich der Mitteilung über seine Kanzleieröffnung in Tageszeitungen auf seine langjährige Praxis in Österreich und seine Syndikustätigkeit im Ausland hinweist. Entscheidungstexte Bkd 66/77 Entscheidungstext OGH 06.03.1978 Bkd 66/77 Veröff: AnwBl 1979,169 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Durch ein Schreiben, welches den unbegründeten Vorwurf unkollegialen Verhaltens erhob und welches nicht zur eigenhändigen Eröffnung an einen Kollegen gerichtet war, sodaß es von den Kanzleiangestellten geöffnet und gelesen werden konnte, wird das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begangen. Entscheidungstexte Bkd 45/77 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Werbeeinschaltung im Telefonbuch. Es ist zu prüfen, ob der beschuldige Rechtsanwalt überhaupt etwas unternommen hat, um eine verwechslungsfähige Werbung zu seinen Lasten auszuschließen und ob er durch sein Verhalten den Eindruck einer standeswidrigen Reklame gefördert hat und ob er in der Lage war oder sein hätte müssen, eine solche zu verhindern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Das in einer Rechtsmittelschrift enthaltene unrichtige Vorbringen, daß gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren im "Stadium der Voruntersuchung anhängig sei, bildet eine schwerwiegende Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 49/77 Entscheidungstext OGH 05.12.1977 Bkd 49/77 Ve... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Eine unzulässige Werbung liegt dann vor, wenn ein Rechtsanwalt selbst oder ein anderer mit Wissen des Anwaltes und dessen zumindest stillschweigender Zustimmung für diesen reklamehafte Veröffentlichungen veranlaßt. (Scheidungsspezialist, Scheidungsanwalt, Scheidungsessen). Entscheidungstexte Bkd 18/77 Entscheidungstext OGH 05.12.1977 Bkd 18/77 Ve... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IDSt 1872 §29 Abs6
Rechtssatz: Kein Grund für einen Ablassungsbeschluß, wenn der inkriminierte Artikel in der Illustrierten nicht vom Rechtsanwalt verfaßt ist, im Wege der Beweiswürdigung aber noch zu klären sein wird, wie sich der Autor des Artikels beim beschuldigten Rechtsanwalt eingeführt hat, insbesondere ob er den Namen der Zeitschrift genannt hat, für die er einen Beitrag verfassen will, ob er Sinn und Zweck der Artikel... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: "Offenkundige" Überhöhung von begehrten Kosten im Verhältnis von zustehenden Schilling 288,-- bzw 338,-- und verrechneten Schilling 2000,-- bzw 3000,--. Entscheidungstexte Bkd 10/77 Entscheidungstext OGH 10.10.1977 Bkd 10/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0055656 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1990 §1 DRAO §9
Rechtssatz: Die Erstattung von Anzeigen und ebenso ihre Androhung durch einen Rechtsanwalt hat eine sorgfältige und kritische Prüfung des Sachverhaltes zur Voraussetzung. Entscheidungstexte Bkd 21/77 Entscheidungstext OGH 19.09.1977 Bkd 21/77 Veröff: AnwBl 1978,516 Ds 4/77 Entscheidungstext OGH 03... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Die Nichtzahlung der der Kammer für Unterstüztungseinrichtungen, an Kammerbeiträgen und Sterbegeld geschuldeten Beträge ebenso wie die Nichtzahlung der wegen solcher Rückstände bereits verhängten Geldbußen und teilweise auch von Kosten eines solchen Disziplinarverfahrens begründet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, anders wäre es nur, wenn der Grund der Nichtzahlung ein... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 INO §79
Rechtssatz: Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des § 79 NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen. Entscheidungstexte Bkd 52/76 Entscheidungstext OGH 11.07.1977 Bkd 52/76 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GDSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Disziplinarvergehen dadurch, daß der Rechtsanwalt bei der Urteilsverkündung seinen Platz verließ und erklärte, er höre sich das Urteil nicht an, daß er durch seine Formulierungen den Eindruck erweckte, er vertrete den Standpunkt, durch Gerichte oder Polizei werde der Prozeß mit außergewöhnlich unfairen Mitteln geführt und der Prozeß oder die Prozeßvorbereitung geschoben und ähnliche Äußerungen. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Hat ein Rechtsanwalt den Rechtsfall genau geprüft, sich nach gründlicher Überlegung eine Rechtsansicht gebildet und hat er überdies, wozu er an sich nicht verpflichtet gewesen wäre, noch bei einem Kollegen, also einem zweiten Rechtsanwalt sich erkundigt, mit ihm gemeinsam die Frage noch einmal überprüft und sodann die als richtig erkannte Rechtsansicht vertreten, so kann in einer (trotzdem) unrichtigen Rechtsansi... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BDSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Die Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts sich zu vergewissern, daß er nicht als Vertreter von Parteien gegen seinen Klienten vor Gericht auftritt, stellt ein reines Formaldelikt dar, für das weder das Vorliegen einer Interessenkollision noch der Eintritt eines Schadens für seinen Klienten Vorraussetzung ist. Entscheidungstexte Bkd 14/77 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat zu den von ihm abgegebenen Erklärungen zu stehen und sein Wort unbedingt einzuhalten. Davon kann ihn auch der nachträgliche Auftrag seines Mandanten nicht befreien. Entscheidungstexte Bkd 14/77 Entscheidungstext OGH 04.07.1977 Bkd 14/77 Veröff: AnwBl 1978,401 Bkd 48/87 Entsche... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HDSt 1872 §2 J
Rechtssatz: Einem Rechtsanwalt ist es an und für sich nicht verboten, sich um eine Vertretung zu bewerben, sondern nur dann, wenn er dies mit ungesetzlichen oder doch zumindest die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigenden Mitteln tut. Entscheidungstexte Bkd 15/77 Entscheidungstext OGH 20.06.1977 Bkd 15/77 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 IDSt 1990 §1 Abs1 D
Rechtssatz: Zwar ist nicht jede Drohung mit einer Strafanzeige disziplinär; wenn jedoch ein Anwalt versucht, einen zivilrechtlichen Anspruch eines Mandanten durch eine ungerechtfertigte Drohung mit einer Strafanzeige durchzusetzen, so begeht er eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4RAO §9
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt verletzt seine anwaltliche Treuepflicht gegenüber seinen Klienten, wenn er in einem Brief an die Versicherungsgesellschaft dem Klienten ein unkorrektes Verhalten vorwirft. Entscheidungstexte Bkd 25/75 Entscheidungstext OGH 13.06.1977 Bkd 25/75 Beisatz: Im Akt D 52/74 und D 76/74 des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Wenn bei Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung das Bestehen einer Kaskoversicherung des Mandanten vorerst noch nicht bekanntgegeben wird, so bildet dieses Verhalten in diesem Stadium der Vertretungshandlungen noch kein Disziplinarvergehen. Entscheidungstexte Bkd 25/75 Entscheidungstext OGH 13.06.1977 Bkd 25/75 Beisatz: Im Akt... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Gröbliche Vernachlässigung der Beaufsichtigung der Kanzlei als Disziplinarvergehen (Ausfertigung von Briefen ohne Anrede, ungewöhnlicher Zeitpunkt für den Angeschriebenen, Drohung mit Strafanzeige ohne Substantiierung eines bestimmten Tatbestandes und dergleichen). Entscheidungstexte Bkd 25/75 Entscheidungstext OGH 13.06.1977 Bkd 25/75 Veröff: An... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Disziplinarvergehen durch den Zuruf des Rechtsanwaltes an den Zeugen, während der Verhandlung "nicht zu grinsen". Entscheidungstexte Bkd 23/76 Entscheidungstext OGH 16.05.1977 Bkd 23/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056605 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...