- Bkd 21/77
Entscheidungstext OGH 19.09.1977 Bkd 21/77
Veröff: AnwBl 1978,516
- Ds 4/77
Entscheidungstext OGH 03.04.1978 Ds 4/77
Ähnlich; Beisatz: Hier: Leichtfertige Anzeige durch einen Richter als Verstoß gegen § 57 RDG. (T1)
- Bkd 78/83
Entscheidungstext OGH 18.06.1984 Bkd 78/83
- Bkd 63/84
Entscheidungstext OGH 03.12.1984 Bkd 63/84
Vgl auch; Beisatz: Aussichtslose Privatanklage. (T2)
- Bkd 136/84
Entscheidungstext OGH 09.09.1985 Bkd 136/84
Vgl auch
- Bkd 88/85
Entscheidungstext OGH 11.05.1987 Bkd 88/85
Vgl auch; Veröff: AnwBl 1988,44
- 1 Bkd 1/98
Entscheidungstext OGH 06.11.1998 1 Bkd 1/98
Beisatz: Hier: Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt des Gegners. (T3)
- 1 Bkd 3/98
Entscheidungstext OGH 26.07.1999 1 Bkd 3/98
Beis wie T3
- 1 Bkd 5/97
Entscheidungstext OGH 04.10.1999 1 Bkd 5/97
Beisatz: Hier kann unter Berücksichtigung sämtlicher dargelegter Begleitumstände nicht davon die Rede sein, dass der Disziplinarbeschuldigte völlig unkritisch und in disziplinarrechtlich unvertretbarer Weise der Versuchung erlegen wäre, dem Kontrahenten aus nichtigem Anlass durch leichtfertig erhobene Anschuldigungen möglichst weitgehende Schwierigkeiten zu bereiten. (T4)
- 4 Bkd 6/00
Entscheidungstext OGH 15.10.2001 4 Bkd 6/00
Auch
- 10 Bkd 1/02
Entscheidungstext OGH 04.11.2002 10 Bkd 1/02
Auch
- 16 Bkd 1/05
Entscheidungstext OGH 25.04.2005 16 Bkd 1/05
Auch
- 14 Bkd 4/05
Entscheidungstext OGH 08.05.2006 14 Bkd 4/05
Auch; Beisatz: Dass der Disziplinarbeschuldigte durchaus nicht mit der zu fordernden Sorgfalt an die Sache herangegangen ist, ergibt sich aus der Verwendung des Wortes „allenfalls" (Verdächtigung des Gegenvertreters des Prozessbetruges) und der pauschalen Beschuldigung nicht näher bezeichneter Mitarbeiter des Gegenvertreters. Das Wort „allenfalls" vermag den erhobenen Vorwurf schon deshalb nicht in beachtlichem Ausmaß zu relativieren, weil in der Folge undifferenziert die Übermittlung des Aktes an die Staatsanwaltschaft zu strafrechtlichen Ermittlungen „gegen die genannten Personen" beantragt wird. (T5)
- 10 Bkd 5/05
Entscheidungstext OGH 06.11.2006 10 Bkd 5/05
Beisatz: Eine leichtfertig erstattete Anzeige macht den Rechtsanwalt jedenfalls disziplinär verantwortlich, auch wenn sie nicht wissentlich falsch erhoben wurde und auch wenn hiezu ein Klientenauftrag vorgelegen ist. (T6)
- 15 Bkd 2/07
Entscheidungstext OGH 26.11.2007 15 Bkd 2/07
Auch
- 12 Bkd 2/07
Entscheidungstext OGH 22.10.2007 12 Bkd 2/07
Vgl; Beisatz: Wird ein schwerwiegender Vorwurf in qualifizierter Öffentlichkeit erhoben, und zwar im Rahmen einer Pressekonferenz, kann mit der Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises nicht mehr das Auslangen gefunden werden. Auch bei Erstattung einer Strafanzeige ohne gewissenhafte Prüfung des Sachverhalts geht die Rsp von einer schwerwiegenden Berufspflichtenverletzung und einer empfindlichen Beeinträchtigung des Standesansehens aus, weshalb auch in einem solchen Fall kein schriftlicher Verweis stattfinden darf. (T7)
- 6 Bkd 4/07
Entscheidungstext OGH 10.12.2007 6 Bkd 4/07
Auch; Beisatz: Es entspricht gefestigter Standesauffassung, dass eine Strafanzeige gegen einen anderen Rechtsanwalt nur nach vorheriger sorgfältiger und kritischer Prüfung des Sachverhaltes eingebracht werden, sie also nicht leichtfertig erstattet werden darf, ansonsten sie die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begründet. (T8)
- 16 Bkd 11/10
Entscheidungstext OGH 31.01.2011 16 Bkd 11/10
Auch; Beisatz: „Auch bei gerechtfertigter Androhung einer Strafanzeige ist die Ankündigung eines internationalen Haftbefehls jedoch offenkundig inadäquat.“ (T9)
- 3 Bkd 3/11
Entscheidungstext OGH 12.09.2011 3 Bkd 3/11
Auch
- 4 Bkd 5/12
Entscheidungstext OGH 22.04.2013 4 Bkd 5/12
- 10 Bkd 1/13
Entscheidungstext OGH 16.12.2013 10 Bkd 1/13
- 24 Os 1/15z
Entscheidungstext OGH 09.09.2015 24 Os 1/15z
Beis wie T7; Beisatz: Nichts anderes gilt, wenn ein Rechtsanwalt eine von einem Mandanten verfasste anonyme Sachverhaltsdarstellung an die Strafverfolgungsbehörde weiterleitet. (T10)
- 22 Os 2/16h
Entscheidungstext OGH 07.12.2016 22 Os 2/16h
Auch; Beisatz: Hier: Anregung einer Hausdurchsuchung in den Kanzleiräumlichkeiten eines anderen Rechtsanwalts im Rahmen der Erstattung einer Anzeige (auch) gegen diesen. (T11)
- 28 Os 4/16x
Entscheidungstext OGH 18.05.2017 28 Os 4/16x
Vgl auch
- 27 Ds 2/17a
Beis wie T3; Beis wie T8
- 26 Ds 4/17p
- 20 Ds 1/19f
- 27 Ds 1/21k
Vgl