Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des § 79 NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056621Dokumentnummer
JJR_19770711_OGH0002_000BKD00052_7600000_002