RS OGH 1978/4/10 Bkd68/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1978
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 C4

Rechtssatz

Wenn die Verhandlungsabberufung in der Kanzlei des Rechtsanwalts erst einen Tag vor dem Verhandlungstermin einlangte, ist eine postalische Verständigung des Klienten so rechtzeitig, daß diese ihn noch vor Abreise zur Verhandlung erreicht, nicht möglich und dem Rechtsanwalt auch nicht zumutbar.

Entscheidungstexte

  • Bkd 68/77
    Entscheidungstext OGH 10.04.1978 Bkd 68/77
    Veröff: AnwBl 1979,168

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0055683

Dokumentnummer

JJR_19780410_OGH0002_000BKD00068_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten