Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der einen nicht vertretungsbefugten Rechtsanwaltsanwärter mit der Verrichtung einer Verhandlung in einem Anwaltsprozeß betraut, macht sich auch dann einer Berufspflichtenverletzung (§ 42 RL-BA 1977) und der Beeinträchtigung des Standesansehens schuldig, wenn es sich um den Konzipienten seines Kanzleikollegen handelt. Entscheidungstexte Bkd 106/... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter, der in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, und dabei an einem anderen Fahrzeug einen Streifschaden verursacht, beeinträchtigt allein dadurch ebensowenig Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes wie durch die von der Verwaltungsbehörde als Ungehorsamsdelikt nach § 99 Abs 1 lit b StVO beurteilte unbegründete Verweigerung des Alko - Tests. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Ein strafgerichtliches Urteil wegen Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften bildet für sich allein noch keine Disziplinarvergehen, wenn keine Nebenumstände vorliegen, die als unehrenhaftes oder anstößendes Verhalten zu bezeichnen wären. Entscheidungstexte Bkd 70/84 Entscheidungstext OGH 28.01.1985 Bkd 70/84 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, dass ein Rechtsanwaltsanwärter in einem durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Zustand ein Kraftfahrzeug lenkte und deswegen im Verwaltungsstrafverfahren zu einer Arreststrafe verurteilt wurde, bedeutet keine Schädigung des Ansehens des Anwaltsstandes. VwGH vom 09.07.1959, Zl 165/57; Veröff: EvBl 1960,110(31) Entscheidungstexte Bkd 70/84 En... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die in einem Telefonat mit einer Kammerbeamtin gebrauchte Wendung, ob ein "alter verkalkter" Standeskollege "noch immer einen Konzipienten" habe, kann nur als Herabsetzung und Beleidigung dieses Kollegen aufgefaßt werden und stellt sich somit als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar, zumal der Beschuldigte damit rechnen mußte, daß diese Äußerung einem weiteren Personenkreis bekannt w... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Ob herabsetzende Äußerungen im Zuge eines Telefongesprächs zwischen Rechtsanwälten disziplinär sind, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden: Ehre und Ansehen des Standes sind nur dann gefährdet, wenn der Verstoß eines Rechtsanwalts nach außen dringt und geeignet ist, ein den ganzen Stand herabsetzendes Mißtrauen zu dem schuldhaften Rechtsanwalt hervorzurufen. Subjektiv hat der Anwalt ein solche... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Setzt ein Rechtsanwalt sein disziplinäres Verhalten (hier: Doppelvertretung) nach einem kondemnierenden Disziplinarerkenntnis weiter fort, so kann er deshalb neuerlich - ohne Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" diszipliniert werden. Entscheidungstexte Bkd 105/84 Entscheidungstext OGH 17.12.1984 Bkd 105/84 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Die nicht prozeßordnungsgemäße Ausführung einer - ohne Auftrag des vertretenen Angeklagten erhobenen - Nichtigkeitsbeschwerde (Verstoß gegen § 285 a Z 2 StPO und demnach vom Erstgericht zurückgewiesen) allein ist nicht unbedingt disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 77/84 Entscheidungstext OGH 03.12.1984 Bkd 77/84 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt verletzt keine Standespflichten, wenn er, obwohl Vertretungsmitglied einer Gebietskörperschaft (Gemeinderat), diese auch als Anwalt und daher als berufsmäßiger Parteienvertreter gegen Dritte vertritt. Entscheidungstexte Bkd 1/84 Entscheidungstext OGH 19.11.1984 Bkd 1/84 European Case... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Die Vorlage eines inhaltlich unrichtigen Beweismittels (Urkunde) an das Gericht, ohne daß - wenn auch fahrlässig - auf diesen Umstand hingewiesen wird, verwirklicht die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Von einem Anwalt muß verlangt werden, daß er Informationen, auch wenn er sie erst unmittelbar vor der mündlichen Streitverhan... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Grob ungehörige, geschmacklose und beleidigende - auf säumige Beamte gemünzte - Äußerung eines Rechtsanwalts sind disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 65/84 Entscheidungstext OGH 05.11.1984 Bkd 65/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0055192 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 FRAO §9
Rechtssatz: Die Unterstellung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens darf gegen niemanden ohne gehörige Prüfung vorgebracht werden. Der gegen den Prozeßgegner - hier sogar einen Anwaltskollegen - erhobene mehr oder minder versteckte Vorwurf der Veruntreuung darf daher nicht ohne nähere Prüfung auf die bloße Information des Klienten gestützt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 RAO berechtigt den Beschuldigten nicht, in Form von Pauschalverdächtigten Vorwürfe gegenüber den gesamten Anwaltsstand zu erheben. ("Im übrigen ist es für die Klägerin nicht zumutbar, sich eines Verfahrenshelfers zu bedienen, zumal die Leistungen eines Verfahrenshelfers - trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse der Anwaltschaft in Zeiten wie diesen - nicht mit jenen eines frei ge... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Die Androhung einer Strafanzeige, um der begehrten Zahlung seiner Kostenforderung Nachdruck zu verleihen, ist im allgemeinen ein unzulässiges Druckmittel und damit eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, es sei denn, der Rechtsanwalt gelangt nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände zur Überzeugung, sein ehemaliger Klient habe ihm den Auftrag in Kenntnis des Umstands erteilt, daß er ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53
Rechtssatz: Einer Berufspflichtenverletzung kann sich der Anwalt sowohl seinem Klienten als auch - wenngleich in eingeschränktem Umfang (vgl Bkd 65/82) - Dritten gegenüber schuldig machen. Entscheidungstexte Bkd 6/84 Entscheidungstext OGH 02.04.1984 Bkd 6/84 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Ein im Stil einer Werbeeinschaltung gehaltenes Inserat, in der die Bürger eines Bundeslandes aufgefordert werden, einem Strafverhandlungsablauf und einer Verteidigung eines Angeklagten durch den inserierenden Rechtsanwalt beizuwohnen, ist keine angemessene, in der Rechtsordnung vorgesehene, Entgegnung zu Gunsten seines Klienten (auf in einer anderen Tageszeitung erhobene Vorwürfe), sondern eine reklamehafte Herau... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Vertrages, der in seiner eigenen Kanzlei unter seiner maßgeblichen Mitwirkung abgeschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt unter Berufung auf § 3 KSchG (Haustürgeschäft) ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes erheblich zu beeinträchtigen. Entscheidungstexte Bkd 6/84 Entscheidungstext OGH 02.04.1984 Bkd 6/84 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Es besteht keine Verpflichtung, vor Einbringung einer Besitzstörungsklage gegen einen Anwaltskollegen diesen zu "kontaktieren". Entscheidungstexte Bkd 71/83 Entscheidungstext OGH 05.03.1984 Bkd 71/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0055082 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Die Leistungspflicht des Klienten entsteht mit Legung der Honorarnote. Voraussetzung für diese Leistungspflicht ist auch die Überprüfbarkeit der Honorarnote. Es ist unzulässig und mit den Grundsätzen einer ordentlichen Geschäftsführung unvereinbar, teilweise Leistungen überhöht in Rechnung zu stellen und sich im Falle der Rüge nachträglich damit zu entschuldigen, daß auch andere, nicht verzeichnete Leistungen er... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GStPO §143 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt erhält auch dann, wenn er in Prozeßunterlagen seines Klienten Einsicht nimmt, nicht das Verfügungsrecht über diese Unterlagen, er darf diese auch nicht gegen den Willen der Mandantschaft an sich nehmen oder weitergeben. Kein Grund zur Disziplinarbehandlung, wenn ein Rechtsanwalt auf einen ihm telefonisch eröffneten Beschlagnahmebeschluß erwidert, er sei nicht im Besitz des zu beschl... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BDSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt hat seinen Kanzleibetrieb so einzurichten, daß dem Kanzleipersonal eine Kontrolle der übernommenen Rechtssachen in der Richtung möglich ist, daß die Kanzlei nicht gegen einen Klienten vorgeht. Entscheidungstexte Bkd 23/83 Entscheidungstext OGH 17.10.1983 Bkd 23/83 Bkd 97/88 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der es als Verteidiger seiner Hilfskraft überläßt, selbständig Rechtsmittelanmeldungen (ohne seine Überprüfung) vorzunehmen, begeht eine Berufspflichtenverletzung. Entscheidungstexte 13 Os 162/83 Entscheidungstext OGH 13.10.1983 13 Os 162/83 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1990 §1 GRL-BA 1977 §18
Rechtssatz: Es kann als anerkannte kollegiale Pflicht gelten, dass ein Rechtsanwalt Briefe eines Rechtsanwaltskollegen zu beantworten hat. Demnach ergibt sich schon aus der Nichtbeantwortung eines Schreibens eines Standeskollegen, der als Vertreter der Gegenseite deren Rechtsstandpunkt darlegt, der Verdacht eines Disziplinarvergehens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 HDSt 1872 §2 GRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Der Vorwurf des Verbrechens des Amtsmissbrauchs gegen einen Richter ist so schwerwiegend, dass ihn ein Rechtsanwalt nicht ohne eingehende Prüfung und nicht ohne entsprechende tatsächliche und rechtliche Anhaltspunkte erheben darf. Entscheidungstexte Bkd 3/83 Entscheidungstext OGH 11.04.1983 Bkd 3/83 Veröff: AnwBl 1984,615 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Verstoß gegen § 46 RL-BA (Klientenwerbung durch Unterfertigung von bei Dritten - hier Autoreparaturwerkstätten - aufgelegten Vollmachtsformularen): Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 70/82 Entscheidungstext OGH 21.02.1983 Bkd 70/82 Veröff: AnwBl 1984,493 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3RL - BA 1977 §57ZPO §71
Rechtssatz: Ein Verfahrenshelfer muß bei einem auch seine Kosten umfassenden Vergleichsabschluß prüfen, ob und inwieweit seiner Partei bei dem (vergleichsweise erreichten) Prozeßausgang (in der Hauptsache) gegenüber dem Prozeßgegner ein Kostenanspruch bestünde und allenfalls auch die Voraussetzungen des § 71 ZPO gegeben sind. Nur solcherart kann eine Benachteiligung der Verfahrenshilfe genießenden Par... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GRAO §9
Rechtssatz: Eine Schreibweise eines Rechtsanwaltes, die eine Behörde auch nur in die Nähe des Verdachtes bringt, in blindwütiger Form und unter Verlust der Überlegungsfähigkeit vorzugehen, beinhaltet auch den Vorwurf des Mißbrauchs der Amtsgewalt und geht über eine zulässige Kritik am Vorgehen der Behörde hinaus. Entscheidungstexte Bkd 58/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45
Rechtssatz: Presse - Reklame. Bezeichnung eines Anwalts als "Fachmann für Eherecht", "Scheidungsspezialist", Scheidungsanwalt" und dergleichen (ansich) als reklamhafte Hervorhebung verpönt. Entscheidungstexte Bkd 50/82 Entscheidungstext OGH 13.12.1982 Bkd 50/82 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IRAO §8RL-BA 1977 §5
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt geschäftsführender Gesellschafter einer Immobiliengesellschaft mbH ist, zu deren Betriebsgegenstand auch die Tätigkeiten gehören, die zu den befugten Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes gehören, so widerspricht dies § 5 RL-BA und § 8 RAO und bildet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung. Entscheidungstexte Bkd... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §21
Rechtssatz: Im Einzelfall kann die Ankündigung einer Disziplinaranzeige (hier während einer Verhandlung vor Gericht) standesrechtlich unbedenklich sein, wenn einerseits ein Anwalt von einem Kollegen in seiner Ehre verletzt zu sein scheint, oder aber sich das Disziplinarverfahren - etwa im Hinblick auf ein durchaus mögliches Strafverfahren - als das mindere Abwehrmittel anbietet. Entscheidung... mehr lesen...