Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Das in einer Rechtsmittelschrift enthaltene unrichtige Vorbringen, daß gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren im "Stadium der Voruntersuchung anhängig sei, bildet eine schwerwiegende Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0055338Dokumentnummer
JJR_19771205_OGH0002_000BKD00049_7700000_001