Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Werbeeinschaltung im Telefonbuch. Es ist zu prüfen, ob der beschuldige Rechtsanwalt überhaupt etwas unternommen hat, um eine verwechslungsfähige Werbung zu seinen Lasten auszuschließen und ob er durch sein Verhalten den Eindruck einer standeswidrigen Reklame gefördert hat und ob er in der Lage war oder sein hätte müssen, eine solche zu verhindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056069Dokumentnummer
JJR_19771205_OGH0002_000BKD00017_7700000_001