Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Leichtfertiger Vorwurf gegenüber einem öffentlichen Notar, die von ihm verfaßte Grundbuchseingabe sei unbrauchbar, verstößt gegen die Standespflichten. Entscheidungstexte Bkd 56/75 Entscheidungstext OGH 03.05.1976 Bkd 56/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0056690 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Hartnäckige Verweigerung der von einem öffentlichen Notar angesprochenen Kosten. Entscheidungstexte Bkd 56/75 Entscheidungstext OGH 03.05.1976 Bkd 56/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0056700 Dokumentnummer JJR_19760503_OGH0002_000BKD00056_75000... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Der Hinweis auf die Verhaftung eines Rechtsanwaltes wegen des Verdachtes eines Verbrechens ist als Prozeßvorbringen überhaupt nur dann zulässig, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Prozesses steht. Entscheidungstexte Bkd 61/75 Entscheidungstext OGH 29.03.1976 Bkd 61/75 Bkd 59/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CEStG 1967 §99 Abs4DSt 1872 §2 II C4
Rechtssatz: Zur Frage anwaltlicher Berufspflichtenverletzung bei Behauptung des Bestehens einer Begünstigung gemäß § 99 Abs 4 EStG wider besseres Wissen. Entscheidungstexte Bkd 4/75 Entscheidungstext OGH 01.03.1976 Bkd 4/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Die irrtümliche oder falsche Berechnung einzelner Positionen eines Kostenverzeichnisses allein ist noch kein Disziplinarvergehen; maßgebend ist, ob die Endsumme der verlangten Kosten den Tarifsätzen entspricht oder ob die begehrten Kosten maßlos überhöht sind. Entscheidungstexte Bkd 45/75 Entscheidungstext OGH 01.03.1976 Bkd 45/75 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DRAO §9
Rechtssatz: Berechtigung der Behauptung eines schikanösen Vorgehens des Gegners durch Rechtsanwalt schon dann, wenn dies den dem Rechtsanwalt erteilten nicht schon offenbar unrichtigen Informationen möglicherweise entsprechen konnte. Entscheidungstexte Bkd 58/75 Entscheidungstext OGH 16.02.1976 Bkd 58/75 Eur... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Hält der Rechtsanwalt, einen größeren Geldbetrag, der zu seiner Verfügung eingegangen war, sachlich ungerechtfertigt über Jahre hinaus zurück, ohne ihn an den Berechtigten auszuzahlen, verstößt er nicht nur gegen seine Berufspflichten sondern auch gegen Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 41/75 Entscheidungstext OGH 16.02.1976 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1DSt 1990 §1 C1DSt 1990 §1 C4
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, in jedem einzelnen Fall seinem Klienten über den Ausgang der Sache zu berichten und über die für ihn erzielten Kapitalsbeträge und Kosten einer Kanzlei genau Abrechnung zu legen. Gerade bei Klienten, die von einer Kraftfahrorganisation zu ihm als deren Vertrauensanwalt gewiesen wurden, wäre es die Pflicht des Anwaltes gewesen, hier besonders genau zu ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Eine Rationalisierung des Kanzleibetriebes darf nicht soweit gehen, daß der Rechtsanwalt seine ihm obliegende Berichtspflicht und Abrechnungspflicht verletzt. Entscheidungstexte Bkd 15/75 Entscheidungstext OGH 09.02.1976 Bkd 15/75 Veröff: AnwBl 1976,455 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Mitwirkung beim Verkauf gefälschter Ernennungsdekrete zum Dr.h.c. durch Rechtsanwalt, der es unterließ, Nachforschungen und Erkundigungen insbesondere darüber anzustellen, ob es sich um echte Ernennungsdekrete handelt und ob tatsächlich ein Verkauf solcher Urkunden zulässig ist. Entscheidungstexte Bkd 40/75 Entscheidungstext OGH 12.01.1976 Bkd 40/7... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IRAO §9
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat in Ausübung seines Berufes gemäß § 9 RAO alle Angriffsmittel und Verteidigungsmittel nur in solcher Weise zu gebrauchen, daß sie den Gesetzen nicht widerstreiten. Entscheidungstexte Bkd 40/75 Entscheidungstext OGH 12.01.1976 Bkd 40/75 Bkd 16/80 Entscheidungstext OGH 16.0... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Von einem Rechtsanwalt muß verlangt werden, ein bedenkliches Geschäft als solches zu erkennen. Entscheidungstexte Bkd 40/75 Entscheidungstext OGH 12.01.1976 Bkd 40/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0056659 Dokumentnummer JJR_19760112_OGH0002_000... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes an einem Scheingeschäft ist standesrechtlich bedenklich. Entscheidungstexte Bkd 52/75 Entscheidungstext OGH 15.12.1975 Bkd 52/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056663 Dokumentnummer JJR_19751215_OGH0002_000BK... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Ein korrekter Umgang in Geldangelegenheiten gehört zu den vornehmsten Pflichten jedes Rechtsanwaltes. Die als Rechtsanwaltsanwärter durch längere Zeit hindurch begangenen Veruntreuungen von teils kleineren, teils größeren Kostenbeträgen seines Dienstgerbers und Chefs führen zur Strafe der Streichung von der Liste. Entscheidungstexte Bkd 44/75 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Die vornehmste Berufspflicht des Rechtsanwaltes ist die Treue zur Partei. Entscheidungstexte Bkd 53/75 Entscheidungstext OGH 01.12.1975 Bkd 53/75 Bkd 69/77 Entscheidungstext OGH 10.07.1978 Bkd 69/77 Bkd 34/79 Entscheidungstext OGH 16.07.1979 Bkd 34/79 V... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Berufspflichtenverletzung durch Verweigerung der Detaillierung der Leistungen bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Entscheidungstexte Bkd 53/75 Entscheidungstext OGH 01.12.1975 Bkd 53/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0055947 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 J
Rechtssatz: In der Annahme und Ausführung des einem als Hausverwalter tätigen Rechtsanwalt erteilten Auftrages des Hauseigentümers, den Mietern die Rechnungslegung gemäß § 9 MG so lange zu verweigern, als kein entsprechender gerichtlicher Beschluß vorliege ist ein disziplinäres Verhalten des Rechtsanwaltes nicht zu erblicken. Entscheidungstexte Bkd 22/75 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes eines Rechtsanwaltes, der durch Unterlassung einer Reaktion den Anschein erweckte, daß er sich zur Unterstützung seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines drohenden Briefes seines Kanzleileiters bediente. Entscheidungstexte Bkd 23/75 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Täuschungsmanöver eines Rechtsanwaltes gegenüber den die Einhaltung einer Ordnungsvorschrift (Parkverbot) überwachenden Organen, als ein die Ehre und Würde des Rechtsanwaltsstandes beeinträchtigendes Verhalten. Entscheidungstexte Bkd 39/75 Entscheidungstext OGH 10.11.1975 Bkd 39/75 Veröff: AnwBl 1976,496 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 allgDSt 1872 §2 ARAO §34 Abs4StPO §197StPO §412
Rechtssatz: Hat die Rechtsanwaltskammer die Verzichtserklärung des Rechtsanwaltes zur Kenntnis genommen und ihn in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, untersteht dieser nicht mehr der Disziplinarbehandlung. Anmerkung Bem: Versehentliche Indizierung 10 Bkd 5/10 im Dezember 2010 gelöscht. Entscheidungstexte Bkd 8/74 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ARL-BA 1977 allg
Rechtssatz: Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes enthalten kein materielles Disziplinarrecht, sie stellen lediglich Ratschläge und Empfehlungen dar. Es kann daher niemand bloß deshalb bestraft werden, weil er die Richtlinien nicht befolgt hat, sondern nur, wenn sein Verhalten ein Disziplinardelikt darstellt. Entscheidungstexte Bkd 37/7... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsfall bereits durch ein Versäumungsurteil abgeschlossen wurde, ist eine "Umgehung" des gegnerischen Vertreters bei Besprechungen mit der Gegenpartei nicht disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 37/75 Entscheidungstext OGH 13.10.1975 Bkd 37/75 Veröff: AnwBl 1976,495 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1990 §1 G
Rechtssatz: Beleidigung eines Kollegen, mögen sie auch in Ausübung des Berufes gemacht worden sein, sind nicht als "Berufspflichtenverletzung", sondern als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu beurteilen. (Daher kein Beschwerderecht des Anzeigers gegen den Ablassungsbeschluß). Entscheidungstexte Bkd 13/74 Entscheidungstext OGH 08.07.19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Wird dem Rechtsanwalt von seiner Standesvertretung ein Auftrag erteilt, zu dessen Befolgung die Mitwirkung des Klienten erforderlich ist, kann es ihm nicht verwehrt werden, dem Klienten zu erklären, er für seine Person teile die Rechtsansicht seiner Kammer nicht. Entscheidungstexte Bkd 16/75 Entscheidungstext OGH 07.07.1975 Bkd 16/75 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung, wenn ein Rechtsanwalt aus Rücksichtnahme gegen einen Richter ein für diesen unangenehmes, aber für den Erfolg des Klienten erforderliches Vorbringen unterläßt, und dadurch ein Rechtsmittel erfolglos bleibt. Entscheidungstexte Bkd 2/75 Entscheidungstext OGH 05.05.1975 Bkd 2/75 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Es genügt zur Schädigung des Standesansehens, wenn ein Rechtsanwalt als Geschäftsführer eines Nachtlokals (Trummelbar) in das Handelsregister eingetragen wird. Entscheidungstexte Bkd 52/75 Entscheidungstext OGH 15.02.1975 Bkd 52/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS005679... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Zum Umfang der Berichtspflicht des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Klienten über den Ausgang eines übertragenen Prozesses oder Verwaltungsverfahrens. Entscheidungstexte Bkd 30/74 Entscheidungstext OGH 20.01.1975 Bkd 30/74 Veröff: AnwBl 1976,230 Bkd 110/87 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Die Schreibweise "sollte meine Enthebung" - als im Rahmen der Verfahrenshilfe bestellten Verteidiger - "nicht umgehend erfolgen, sehe ich mich genötigt, zu Prozeßbeginn in der Öffentlichkeit die Erklärung abzugeben, daß ich im Hinblick auf den Umfang der gegenständlichen Causa und der späten Bestellung durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, eine Sache, deren Strafsa... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die Antragstellung "an Stelle (Rechtsanwalts) Dr N N (als Masseverwalter) einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen", läßt kein disziplinär zu ahndendes Verhalten erkennen. Entscheidungstexte Bkd 40/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1974 Bkd 40/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 J
Rechtssatz: Die ohne hinreichende Prüfung erfolgte Erstattung von Strafanzeigen durch einen Rechtsanwalt als Vertreter seiner Frau bei Meinungsverschiedenheiten über zivilrechtliche Fragen mit deren Hausverwaltung ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen, und stellt außerdem eine Berufspflichtenverletzung dar. Entscheidungstexte Bkd 31/74 Entsch... mehr lesen...