Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art139 Abs4B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art119a Abs6StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungVlbg RaumplanungsG §14 Abs5Vlbg RaumplanungsG 1996 §14 Abs7
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Verordnungsermächtigung zur Einteilung von
Betriebsgebieten in Zonen nach der zulässigen Art der Betriebe und
dem zulässigen Maß der Störw... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzAuslBG BundeshöchstzahlV 1995, BGBl 944/1994 idF BGBl 163/1995 AuslBG BundeshöchstzahlV 1996, BGBl 763/1995 AuslBG §4 Abs7AuslBG §12a
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der BundeshöchstzahlV 1995 wegen fehlerhafter
Berechnung und falscher Rundung der Höchstzahl der
Beschäftigungsbewilligungen für Auslä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller beantragt, "(d)er Verfassungsgerichtshof möge den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Aldrans vom 26.9.1977, bewilligt durch die Tiroler Landesregierung als Aufsichtsbehörde am 1.6.1978 zur Zahl Ve-546-19/223 (im folgenden kurz: Flächenwidmungsplan) als gesetzwidrig aufheben, insoweit dieser das Grundstück Nr. 163/17 GB 81101 Aldrans als Freiland ausweist". Zur Antragslegitimation führt der Antragsteller aus, daß er Eigentümer des Grundstück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 17. Dezember 1991, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. Mai 1992 bis 7. Juli 1992, sowie im Amtsblatt der Stadt Steyr, ausgegeben und versendet am 15. Juni 1992, Nr. 6/92, S. 10/134, (im folgenden: Bebauungsplan Nr. 56 - Stelzhamerstraße), wurde für das Planungsgebiet der unbebauten Fläche "nördlich der Stelzhamerstraße bis zum Teufelsbach" ein Bebauungsplan neu erlassen. Zuvor war der für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B2292/95 protokollierte Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 2. Juni 1995, Z BauR-011353/1-1994 Stö/Lan, mit dem der Vorstellung der beschwerdeführenden Nachbarn gegen den Berufungsbescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen a.d. Krems betreffend die Erteilung einer Baubewilligung für den "Zubau eines Wohnhauses", keine Folge gegeben wurde, anhängig. 2. ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan Nr 2 der Gemeinde Kematen a.d. Krems vom 19.03. und 10.12.90
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Sternchensignatur einer Baulandfläche in einem
Flächenwidmungsplan wegen Widerspruchs zum System der
raumordnungsrechtlichen Widmungskategorien sowie zum
verfassungsrechtlichen Gebot der Klarheit von Normen infolge
mangelnder Erkennbarkeit ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabBebauungsplan Nr 56 - Stelzhamerstraße der Stadtgemeinde Steyr vom 17.12.91Oö RaumOG §19 Abs1Oö RaumOG §23
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Neuerlassung eines Bebauungsplanes
hinsichtlich eines Grundstücks infolge Änderung der Widmung im
Flächenwidmungsplan; keine rechtswidrige Abweichung des Inhaltes... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs3 dritter SatzB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaB-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan der Gemeinde Aldrans vom 26.09.77, soweit darin ein Grundstück als Freiland ausgewiesen ist
Rechtssatz: Zulässigkeit des Individualantrags auf teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Aldran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof behängt zu B2519/95 und B2520/95 je eine Beschwerde eines Steuerberaters gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich. Mit den bekämpften Bescheiden sind - gestützt auf die §§58 Abs1 und 59 Abs1 ASVG iVm der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung BGBl. Nr. 612/1982 - Einsprüche gegen Bescheide der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 9.2.1995 und vom 3.5.1995 abgewiesen worden, mit welchen... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13.12.82 über die Festsetzung des Hundertsatzes der VerzugszinsenASVG §59 Abs1
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Festsetzung des Hundertsatzes
der Verzugszinsen betreffend Sozialversicherungsbeiträge in einem
bestimmten Zeitraum wegen zu großer Abweichung vom gesetzlich
vorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Oberperfuss vom 21.5.1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §4 Abs4 des Tiroler Straßengesetzes aufgetragen, "die unzulässige Behinderung des Gemeingebrauches des Gemeindeweges at/38 (nunmehr Gp. 2701) sofort zu beenden und die auf Gst. 2701 auf Höhe der Grundstücksgrenzen der Gst. 2714 und 2700 auf Seiten des Gst. 2705/2 befindliche Tafel 'Privatstraße - Durchfahrt verboten' binnen 14 Tagen ab Erhalt dieses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B5/95 ein Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Bürgermeister der Gemeinde Oberperfuss trug dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 21.5.1993 gemäß §4 Abs4 des Tiroler Straßengesetzes auf, "die unzulässige Behinderung des Gemeingebrauches des Gemeindeweges at/38 (nunmehr Gp. 2701) sofort zu beenden" und die - an einer näher bezeichneten Stelle - ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: B-VG Art18 Abs2Tir StraßenG §37
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Gemeindeverordnung betreffend die
Widmung eines Privatweges für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße; Erteilung der erforderlichen Zustimmung der
Eigentümer des Weges entgegen den Annahmen des Prüfungsbeschlusses
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof nimmt es als erwiesen a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung vom 1. März 1993 und 8. Juli 1993 hat der Gemeinderat der Gemeinde Vasoldsberg die 1.15 Flächenwidmungsplanänderung beschlossen. Laut Protokoll der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Vasoldsberg vom 8. Juli 1993 lautet der vom Gemeinderat beschlossene Wortlaut der 1.15 Flächenwidmungsplanänderung wie folgt: "Mit dem Gemeinderatsbeschluß vom 01.03.1993 wurde die gegenständliche Änderung samt dazugehörigem Wortlaut beschlossen. Demgemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Niederösterreichische Standortabgabegesetz 1992, LGBl. 8241-0, (im folgenden: NÖ Standortabgabegesetz), lautet (auszugsweise): "§1 Ziel Ziel dieses Gesetzes ist es, durch eine Standortabgabe Anreize für den Betrieb von Deponien zur Entsorgung jener Abfälle zu geben, deren Vermeidung oder Verwertung im Sinne des NÖ AWG 1992, LGBl. 8240, nicht möglich ist. §2 Standortabgabe (1) Die Gemeinden werden gemäß §8 Abs5 F-VG 1948 ermächtigt, e... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungFlächenwidmungsplanänderung 1.15 der Gemeinde Vasoldsberg vom 01.03.93 und 08.07.93Stmk BauO 1968 §3Stmk BauO 1968 §61Stmk RaumOG 1974 §25 Abs2Stmk RaumOG 1974 §29 Abs11Stmk RaumOG 1974 §31 Abs1Stmk GdO 1967 §92
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Flächenw... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8241 Standortabgabe
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzAltlastensanierungsGNö StandortabgabeG 1992StandortabgabeV der Gemeinde Fischamend vom 28.09.92StandortabgabeV der Gemeinde Stockerau vom 15.12.92FAG 1993 §6 Abs1 Z3F-VG 1948 §8 Abs3F-VG 1948 §8 Abs5
Leitsatz: Aufhebung des Nö StandortabgabeG 1992 mangels bundesgesetzlicher
Ermächtigung zur Erhebung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 1994, Z 03-12 Zu 10-94/157, wurde die Vorstellung der zu B29/95 beschwerdeführenden Gesellschaft gegen den den Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung eines Zubaues am Bestandsobjekt "familia"-Großmarkt, auf dem Grundstück Nr. 317/1, EZ 1162, KG Seiersberg, abweisenden Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 27. Juli 1994 abge... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art15 Abs1B-VG Art18 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungVersorgungs-InfrastrukturV der Stmk LReg LGBl 35/1988 idF LGBl 53/1989Stmk RaumOG 1974 §3 Abs8 Z3Stmk RaumOG 1974 §8 Abs2Stmk RaumOG 1974 §23 Abs5 liti, litj, litk
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B798/94 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig. Ihr liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Steiermark vom 10. März 1994 wurde der Antrag eines am 24. September 1927 geborenen Arztes auf Zuerkennung der Ärztekammerpension ab dem 1. Jänner 1993 abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß entgegen dem §22 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Steiermark vom 10. März 1994 wurde der Bescheid des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Steiermark vom 6. Oktober 1993 bestätigt, mit welchem ein Antrag des am 24. September 1927 geborenen Beschwerdeführers, eines Arztes, auf Zuerkennung der Ärztekammerpension ab dem 1. Jänner 1993 mit der
Begründung: abgewiesen worden war, daß entgegen §22 Abs2 der Satzung über die Einr... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk vom 15.12.69 idF vom 17.03.94 §22Verordnung der Vollversammlung der Ärztekammer für Stmk über die Änderung der Satzung des Wohlfahrtsfonds vom 17.03.94 ArtIII Abs3ÄrzteG §65
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit von Übergangsbestimmungen betreffend Festlegung
eines unterschiedlichen Anfallsalters der Altersver... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk vom 15.12.69 idF vom 12.12.85 §22ÄrzteG §65VfGG §88
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Vorschrift in der Satzung des
Wohlfahrtsfonds einer Ärztekammer über die Voraussetzungen für die
Gewährung eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG iVm. Art148 i Abs2 B-VG und Art58 Abs2 des Gesetzes über die Verfassung des Landes Vorarlberg (Landesverfassung - L.V.), LGBl. für Vorarlberg Nr. 30/1984, die Aufhebung "des 2. Satzes von §2 Abs2 der Verordnung der Stadtvertretung von Dornbirn über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenordnung), Beschluß der Stadtvertretung vom 28.11.1989, kundgemacht durch Anschlag an der Amt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Klosterneuburg vom 17. Dezember 1987, ZIV/1-1335-610-1/1987/II-ROP, wurde das örtliche Raumordnungsprogramm erlassen. §3 dieser Verordnung lautet: "§3 Die Widmung bzw. Nutzung der einzelnen Grundflächen des Gemeindegebietes, welche in der vom Architekten Mag. A S verfaßten Plandarstellung vorgesehen ist, wird hiemit im Sinne der in §1 genannten Gesetzesbestimmungen festgelegt bzw. wo es sich um überör... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art118 Abs4Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Klosterneuburg vom 17.12.87Nö PlanzeichenV §1 Abs3Nö PlanzeichenV §3 Abs2Nö ROG 1976 §14 Abs1Nö ROG 1976 §22 Abs1 Z2Nö ROG 1976 §27 Abs2
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Umwidmung bestimmter Grundstücke von
Bauland in Grünland im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde
Klosterneuburg; kein Verstoß gegen die Ve... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6930 Wasserversorgung
Norm: B-VG Art18 Abs2Vlbg G über die öffentliche Wasserversorgung durch die GemeindenWassergebührenO der Stadtvertretung Dornbirn vom 28.11.89 §2 Abs2F-VG 1948 §7 Abs5FAG 1993 §15 Abs3 Z5
Leitsatz: Abweisung des Antrags des Landesvolksanwaltes von Vorarlberg auf
Aufhebung einer Bestimmung der WassergebührenO Dornbirn über die
Haftung des Grundeigentümers für die Abgabenschuld; ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg beantragt beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung iVm. Art148i Abs2 B-VG die in §1 Z1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Festsetzung der Abgabegruppen nach dem Fremdenverkehrsgesetz (Abgabegruppenverordnung), Vorarlberger LGBl. 1/1992 (im folgenden: AbgabegruppenV), als letzte Absätze enthaltenen Wortfolgen "Privatzimmervermieter haben jedenfalls eine Abgabe i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 94/17/0375 ein Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung anhängig, mit dem die Vorstellung gegen einen Beschluß der Abgabenkommission der Stadt Bregenz betreffend die Vorschreibung des Fremdenverkehrsbeitrages für das Jahr 1991 als unbegründet abgewiesen wurde. Aus Anlaß des bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens stellt der Verwaltungsgerichtshof nunmehr den auf Art139 Abs1... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art18 Abs2Vlbg AbgabengruppenV. LGBl 1/1992 §1 Z1Vlbg FremdenverkehrsG §7 Abs4Vlbg FremdenverkehrsG §4b
Leitsatz: Aufhebung von Bestimmungen der Vlbg AbgabengruppenV hinsichtlich der
Festsetzung eines Mindestbetrages der Fremdenverkehrsbeiträge für
Privatzimmervermieter und Vermieter von Ferienwohnungen und
Ferienhäusern mangels gesetzlicher Deckung bzw wegen Widerspruchs zum
Vlb... mehr lesen...