Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan der Stadt Hohenems vom 10.08.78
Leitsatz: Aufhebung von Verbalbestimmungen eines Flächenwidmungsplanes wegen
Widerspruchs zum Gebot der Klarheit von Normen; keine
Gesetzwidrigkeit der Widmung von Grundstücken als
"Freifläche-Landwirtschaftsgebiet"
Rechtssatz: Aufhebung des Punktes 5 im Text des Flä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 11. September 1995 wurde die Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführer als Nachbarn gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, mit welchem der mitbeteiligten Partei die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer "Lärmschutz-, Produktions- und Lagerhalle" auf Grundstück Nr. 447/5, KG Unternberg, erteilt wurde, als unbegründet abgewiesen. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Unternberg, beschlos... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan der Gemeinde Unternberg vom 22.09.89 und 07.02.90Sbg RaumOG 1977 §2Sbg RaumOG 1977 §10Sbg RaumOG 1977 §12Sbg RaumOG 1977 §14Sbg RaumOG 1992 §45GewO 1973 §79
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Widmung eines Grundstücks als
"Bauland-Industriegebiet" in einem Flächenwidmungsplan unter
Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung des dort best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens (Z94/05/0338) die Aufhebung des "Flächenwidmungsplan(es) 2, Südblatt, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Altenberg am 24. April 1985, ... genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Juli 1985, kundgemacht am 2. August 1985 durch Anschlag, soweit hievon das Grundstück Nr. 601/12 KG Katzgraben betroffen ist," (... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätFlächenwidmungsplan 2. Südblatt, der Gemeinde Altenberg vom 24.04.85Oö PlanzeichenV, LGBl 76/1994
Leitsatz: Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Widmung eines
Grundstückes als "Bauland - Grünflächen im Bauland" aus
rechtsstaatlichen Gründen wegen mangelhafter planlicher Darstellung
der Abgrenzung des als Grünland ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Oktober 1995 anhängig, mit dem einem österreichischen Staatsbürger die unter Hinweis auf §6 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Abkommens über den E... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEWR-NachsichtsV, BGBl 775/1993 §1EWR-NachsichtsV, BGBl 775/1993 §6 Abs1GewO 1994 §373c
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Regelung der EWR-NachsichtsV betreffend
Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für
Staatsangehörige von EWR-Mitgliedstaaten bei Absolvierung einer
einschlägigen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B1010/96 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Beschwerdeführer ist seit (mindestens) Oktober 1994 in St. Radegund bei Graz Halter eines Hundes der Rasse Rottweiler, ohne im Besitz einer Ausnahmegenehmigung gemäß §6b Abs3 des Gesetzes über den Schutz und das Halten von Tieren (Steiermärkisches Tierschutz- und Tierhaltegesetz), LGBl. 74/... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4610 Tierschutz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaVerordnung über gefährliche Hunde. LGBl Stmk 70/1993AVG §52Stmk Tierschutz- und TierhalteG §6b
Leitsatz: Aufhebung einer Verordnung über gefährliche Hunde wegen eines
Verfahrensfehlers bei Verordnungserlassung; keine Einholung eines
gesetzlich vorgeschriebenen Gutachtens der Veterinärmedizinischen
Universität vor Festlegung gefährlicher Hu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B712/96 ein Verfahren über eine Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Jänner 1996 versagte die Wiener Landesregierung die Genehmigung eines Kaufvertrages, abgeschlossen zwischen der M ZVersicherungsmakler Gesellschaft mbH als Verkäufer und Dr. G und R B als Käufer, gemäß §9 Abs2 des Stadterneuerungsgesetzes - St... mehr lesen...
Index: 98 Wohnbau98/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl 22/1991, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wirdStadterneuerungsG §5 Abs1
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit von Teilen einer gemäß dem StadterneuerungsG
erlassenen Assanierungsverordnung wegen Fehlen des Hinweises auf den
Antrag der Gemeinde in der Kundmachung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß vom 25. Juni 1996, Z A33/96, stellt der Verwaltungsgerichtshof den Antrag, "§21 Abs2 der Satzungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Steiermark, Beschluß der Vollversammlung vom 15. Dezember 1969, als gesetzwidrig aufzuheben." Dem Antrag des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine bei ihm anhängige Beschwerde eines Arztes gegen einen Bescheid des Beschwerdeausschusses bei der Ärztekammer für Steiermark vom 1. Dezember 1994 zugrunde, d... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk vom 15.12.69 idF vom 12.12.85 §21 Abs2VfGG §57 Abs1 erster SatzÄrzteG §58ÄrzteG §82
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Regelung der Satzung des Wohlfahrtsfonds der
Ärztekammer für Steiermark betreffend Kompensation von
Beitragsrückständen mit zustehenden Leistungen ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Art20 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201, (mit dem 9 Bundesgesetze erlassen und 90 Bundesgesetze abgeändert wurden,) wurde das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Bundesstraßen (Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 - BStFG 1996) erlassen. Dieses Bundesgesetz regelt die Mauteinhebung an Bundesstraßen und die Verwendung der Mauteinnahmen und enthält diese Regelungen begleitende Vorschriften. §1 Abs1 BStFG 1996 lautet: "Der... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/02 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs4B-VG Art140 Abs5 / FristsetzungBStFG 1996 §1BStFG 1996 §2BStFG 1996 §7VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der Verordnungsermächtigung des BStFG 1996 zur Festlegung
der einer fahrleistungsabhängigen Maut (Road-pricing-System)
unterliegenden Bundesstraßenstrecken mangels hinreichender
gesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck. Im Zuge des Verfahrens zur Entscheidung über seine Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung und auf Befreiung von Prüfungsfächern stellte er mit Schreiben vom 3. Jänner 1991 den Antrag, die von ihm vorgelegte Praxisbestätigung des Dr. G. G. "mit der Praxisbestätigung des Kammerausschusses im gleichen Umfang zu versehen." Dieser Antrag wurde mit ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2RAO §2 Abs1RAO §21bBerufsprüfungs-AnrechnungsG §5 Abs1RL-BA 1977 §33
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit
eines Rechtsanwaltsanwärters für die Anrechenbarkeit der praktischen
Verwendung bei einem Rechtsanwalt; keine Verletzung
verfassungsgesetzlich gewährleisteter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführerin wurde auf Grund ihres Bauansuchens vom 26. Juni 1991 mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 18. April 1994 die beantragte nachträgliche Baubewilligung für die "Errichtung eines südseitigen Zubaues und einer Hofüberdachung zur Vergrößerung des Maschinenraumes, Errichtung eines westseitigen Zubaues für einen Holzlagerraum sowie bauliche Änderungen im Erdgeschoß des bestehenden Betriebs- und Wohngebäudes" auf den als... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2Oö BetriebstypenVOö RaumOG 1994 §21Oö RaumOG 1994 §39
Leitsatz: Kein Widerspruch der Verordnungsermächtigung zur Erlassung einer
Betriebstypenverordnung im Oö RaumOG zum Gesetzmäßigkeitsprinzip und
zum Gleichheitssatz; keine unsachliche Differenzierung zwischen der
Zuläs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B126/95 protokollierte Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 24. Oktober 1994, Z8W-Allg-41/10/93, anhängig. Mit diesem wurde im ersten Spruchteil auf Grund der Berufung der Landeshauptstadt Klagenfurt gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt als Wasserrechtsbehörde I. Instanz vom 28. Dezember 1992, mit dem dem nunmehrigen Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung ... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art18 Abs2Krnt WasserschongebietsV vom 09.12.92Krnt KundmachungsG §2a, §3
Leitsatz: Aufhebung einer Wortfolge in einer Wasserschongebietsverordnung wegen
nicht ordnungsgemäßer Kundmachung; Fehlen der Übersichtskarte in der
ursprünglichen Verlautbarung kein im Wege der Druckfehlerberichtigung
korrigierbarer Mangel; Verweis auf Auflage der Karten zur
öffentlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B1841/95 protokollierte, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 2. Februar 1995, Z12/12-7/1994, anhängig. Mit diesem wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem über ihn eine Verwaltungsstrafe gemäß §76 b Abs3 in Verbindung mit §99 Abs3 lita StVO 1960 wege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Gemeinde Nüziders stellte beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art139 Abs1 B-VG iVm §92 Abs5 des Gesetzes über die Organisation der Gemeindeverwaltung (Gemeindegesetz-GG.), Vorarlberger LGBl Nr. 40/1985 idgF, den Antrag, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 3. Mai 1994, ZI-5/2/Nü/94, zur Gänze, in eventu teilweise, aufzuheben. Mit dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde die Verordnung der Gemeinde Nüziders vom 10. Dezem... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 05.07.83 Punkt 5.StVO 1960 §94f
Leitsatz: Aufhebung des den gesamten Altstadtbereich zur Wohnstraße erklärenden
Teils einer Verordnung mangels Anhörung der Rechtsanwaltskammer
Rechtssatz: Punkt 5. der Verordnung des Gemeinderates der Stadtge... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art119a Abs6AufhebungsV der BH Bludenz (betr BausperreV Nüziders) vom 03.05.94Vlbg RaumplanungsG 1996 §14 Abs7Vlbg GdG 1985 §84
Leitsatz: Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsverordnung einer
Bezirkshauptmannschaft hinsichtlich einer Bausperreverordnung einer
Gemeinde infolge Wegfalls der gesetzlichen Grundlage der
Bausperreverordnu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B702/96 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 26. Jänner 1996 richtet. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte im Dezember 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische Arbeitskraft. Dieser Antrag wurde vom Arbeitsmarktservice Angestellte Wien mit Bescheid vom 19. Dezember 1995 infolge Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mauerbach hat mit Verordnung vom 23. März 1994 die Bebauungsvorschriften neu erlassen. Die Verordnung, die vom 10. Juni 1994 bis 27. Juni 1994 durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde, hat folgenden Wortlaut: "§1 Auf Grund des §8 der NÖ. Bauordnung 1976, LGBl. 8200-8, werden die BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN abgeändert. §2 Die BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN werden neu gefaßt und lauten nun §1 - §18 §3 Die geändert... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art119a Abs6B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §57AufhebungsV der Nö LReg vom 22.11.94 betr V der Gd Mauerbach vom 23.03.94 (Abänderung der Bebauungsvorschriften)Bebauungsvorschriften-ÄnderungsV der Gd Mauerbach vom 23.03.94Nö BauO §8Nö BauO 1996 §73 Abs1Nö GdO 1973 §88
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Aufhebungsverordnung der
Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B3865/95 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 31. Oktober 1995 richtet. Mit diesem Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers im verfassungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien abgewiesen, mit welchem sein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu V109/94 ein Antrag der Gemeinde Nüziders gemäß Art139 Abs1 B-VG in Verbindung mit §92 Abs5 des Gesetzes über die Organisation der Gemeindeverwaltung (Gemeindegesetz-GG.), Vorarlberger LGBl. 40/1985, anhängig, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 3. Mai 1994, ZI-5/2/Nü/94, zur Gänze, in eventu teilweise, aufzuheben. Mit dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde die Verordnung der Gemeinde ... mehr lesen...