Norm
MRG §30 Abs1 BRechtssatz
Bei der Kündigung nach der Generalklausel des § 30 Abs 1 MRG aus qualifiziertem öffentlichen Interesse trifft den kündigenden Vermieter - ebenso wie bei der Kündigung wegen (einfachen) öffentlichen Interesses nach §30 Abs2 Z 11 MRG - die Pflicht zur Ersatzbeschaffung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122964Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008