Norm
MRG §30 Abs2 Z14Rechtssatz
Wirtschaftliche Abbruchreife ist gegeben, wenn der voraussichtliche Erhaltungsaufwand der nächsten 10 Jahre für das Miethaus durch die zu erzielenden Mietzinse unter Berücksichtigung einer Mietzinsanhebung gemäß §§ 18, 19 MRG nicht gedeckt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132488Im RIS seit
09.04.2019Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021