Norm
MRG §30 Abs2 Z8 litb CRechtssatz
Die Interessenabwägung entfällt analog auch bei vermieteten Wohnungen die im Stockwerkseigentum des Vermieters stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117683Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008