Norm
MRG §30 Abs2 Z12Rechtssatz
Die geplante Expansion eines Unternehmens stellt ein wichtiges Interesse des Untervermieters im Sinne des § 30 Abs 2 Z 12 MRG dar. Im Kündigungsstreit kann aber die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Erweiterung nicht beurteilt werden. Wenn der Untervermieter eine solche Expansion plant und sie nicht nur (oder überwiegend) dazu dient, das Untermietverhältnis zu beenden - die Kündigungalso rechtsmissbräuchlich wäre -, stellt der dadurch herbeigeführte Bedarf an den untervermieteten Räumen einen Kündigungsgrund im Sinne der zitierten Gesetzesstelle dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117400Dokumentnummer
JJR_20030313_OGH0002_0020OB00038_03G0000_001