RS OGH 2002/4/18 6Ob3/02p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2002
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Norm

MRG §30 Abs2 Z8 E
MRG §30 Abs2 Z9 E
MRG §32 Abs1

Rechtssatz

Mit einem nach § 32 Abs 1 MRG gefällten Zwischenurteil, das im Spruch das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG - vorbehaltlich der Ersatzbeschaffung - feststellt und in den Entscheidungsgründen den vom Vermieter primär geltend gemachten Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ausdrücklich verneint, wird mit bindender Rechtskraftwirkung auch über diesen Kündigungsgrund abgesprochen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116392

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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