RS OGH 2007/12/11 40R273/07d

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Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

MRG §30 Abs2 Z3 Fall1
ABGB §1118 Fall1

Rechtssatz

Wenn eine Gefährdung der Substanz des Hauses und seiner Holzdecken wegen der fehlenden Feuchtigkeitsabdichtung unterhalb des vom Mieter einst errichteten Bades nur unter bestimmten Gegebenheiten nicht auszuschließen ist, die aber nie vorlagen, ist der Kündigungsgrund des nachteiligen Gebrauchs nicht verwirklicht. Nach vielen Jahren trat infolge Rohrbruchs in der Wand, nicht aber durch die Badezimmerbenützung ein Wasserschaden auf.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Horizontalisolierung, Feuchtigkeitsisolierung, Holztramdecke, erheblich nachteiliger Gebrauch, Substandschädigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000128

Dokumentnummer

JJR_20071211_LG00003_04000R00273_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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