RS OGH 2018/2/21 3Ob13/18k

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Veröffentlicht am 21.02.2018
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 F

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung iSd § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG vorliegt, sind die vom Hauptmieter aufgrund mehrerer paralleler Teiluntervermietungen erzielten Erlöse insgesamt heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131980

Im RIS seit

02.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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