Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 20. November 2007 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Juli 2007 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes abgewiesen. Begründend führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer habe als Wehrpflichtiger am 28. Dezember 2006 eine mängelfreie Zivildiensterklärung eingebracht, wonach er nach § 1 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes 1986 ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die nach Angaben des Zivildienstpflichtigen - außerordentliche, weil prekäre, Vermögenssituation und die Rückzahlungsverpflichtungen nicht erkennen lassen, dass der Antritt des ordentlichen Zivildienstes für den Zivildienstpflichtigen und seine Familie eine nur durch eine befristete Befreiung abwendbare Existenzgefährdung bewirke... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/11/0167 E 15. Dezember 1992 RS 2
(Hier mit dem Zusatz: Interessen des Dienstgebers des
Zivildienstpflichtigen kommen nicht in Betracht.) Stammrechtssatz Eine Befreiung nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG darf nur dann verfügt werden, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen des Zivildienstpfl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des im Juli 2003 der Stellung unterzogenen und für tauglich befundenen Beschwerdeführers vom 5. bzw. 11. Dezember 2007 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes bis Ende März 2008 gemäß § 26 Abs. 1 Z. 2 des Wehrgesetzes 2001 (WG) abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der am 28. August 1985 geborene Beschwerdeführer bes... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 2001 §26 Abs1 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0173 E 25. Mai 2004 RS 2
(Hier: Diese Obliegenheit trifft auch die zum Zivildienst
verpflichteten.) Stammrechtssatz Die Harmonisierungspflicht trifft den Wehrpflichtigen ab Verleihung der Staatsbürgerschaft (Hinweis E 22. Jänner 1991, 90/11/0068, VwSlg 13360 A/1991). Ist dem W... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Juni 2004 wurde gemäß § 5 Abs. 4 ZDG festgestellt, dass der Beschwerdeführer auf Grund seiner rechtswirksamen Zivildiensterklärung vom 3. Mai 2004 zivildienstpflichtig ist. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20. März 2007, dem Beschwerdeführer zugestellt am 23. März 2007, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ZDG einer näher bezeichnenden Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivil... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §37;VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §14 Abs1;ZDG 1986 §14 Abs3;
Rechtssatz: Auch der Aufschub des Zivildienstes und nicht nur die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Z 2 erster Fall ZDG 1986 dient, zumindest mittelbar, einem wirtschaftlichen Zweck, nämlich um dem Betreffenden - der die gesetzlich normierten Voraussetzungen erfüll... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. März 1997 stellte der Bundesminister für Inneres fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 8. Jänner 1997 den gesetzlichen Anforderungen entspreche und der Beschwerdeführer mit diesem Tag zivildienstpflichtig sei. Über Antrag des Beschwerdeführers vom 21. April 1997 wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres der Antritt des ordentlichen Zivildienstes längstens bis 15. August 1998 aufgeschoben. Der Aufschub ende bereits vor die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §5 Abs2;
Rechtssatz: Mit Bescheid befreite die Zivildienstserviceagentur den Bf von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 ZDG bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die belBeh (BMI) wies die dagegen erhobene Berufung des Bf ab und ä... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Indem der Zivildienstpflichtige, ohne von sich aus eine Zuweisung zum Zivildienst zum ehestmöglichen Termin zu beantragen, trotz Kenntnis von der weiterhin bestehenden Pflicht zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ein Unternehmen gegründet und später seine wirtschaftlichen Tätigkeiten sogar noch ausgebaut hat, hat er neue Tatsachen geschaffen, aus... mehr lesen...
Der im Jahr 1985 geborene Beschwerdeführer gab als Wehrpflichtiger eine mängelfreie Zivildiensterklärung ab und ist, wie mit Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 2003 festgestellt wurde, mit Wirkung vom 23. September 2003 zivildienstpflichtig Mit Schreiben vom 23. Jänner 2005 beantragte er seine befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes für die Dauer von fünf Jahren und begründete dies damit, dass er die einmalige Chance erhalten habe, a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2 impl;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0278 E 18. Dezember 1997 RS 1
(Hier: Die Behörde ist im Recht, wenn sie auf die den Zivildiener
treffende Harmonisierungspflicht, dh die Pflicht, in seinen
wirtschaftlichen Angelegenheiten so zu disponieren, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 15. September 1999 beim Bundesminister für Inneres den Antrag auf gänzliche Befreiung vom ordentlichen Zivildienst. Er begründete diesen Antrag im Wesentlichen mit wirtschaftlichen Interessen. Mit Schreiben vom 22. September 1999 stellte der Beschwerdeführer "hilfsweise" den weiteren Antrag, im Falle der Nichtstattgebung der gänzlichen Befreiung einen "Aufschub" von zwei Jahren zu gewähren. Mit Schreiben vom 6. Oktober 1999 brac... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36a Abs1 Z2 impl;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Folgert die Behörde (in Zusammenhang mit der Prüfung der Frage, ob dem Zivildienstpflichtigen keine besonders rücksichtswürdigen familiären Interessen im Sinne des § 13 Abs. 1 Z. 2 ZDG zuzubilligen sind) aus dem Umstand, dass der Zivildienstpflichtige keine gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Der (im Jahr 1974 geborene) Beschwerdeführer ist seit 9. Mai 1997 zivildienstpflichtig. Mit Schreiben vom 15. Juni 1999 beantragte er die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes mit der Begründung: , dass ihn die Zivildienstleistung in eine schwere wirtschaftliche Notlage bringen würde. Seine Mutter sei 1996 gestorben. Sein Vater habe sich nie um ihn gekümmert. Er habe 1996 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien begonnen und vor... mehr lesen...
Der im Jahr 1973 geborene Beschwerdeführer wurde im Jahr 1991 der Stellung unterzogen. Mit Einbringung der mängelfreien Zivildiensterklärung vom 23. März 1994 wurde er zivildienstpflichtig. Mit Schreiben vom 15. Februar 1995 beantragte er seine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes und begründete dies damit, dass er das Tischlereiunternehmen seines Vaters habe übernehmen müssen, weil sich dieser im Herbst 1994 einer schweren Operation habe unterziehe... mehr lesen...
Der (im Jahr 1967 geborene) Beschwerdeführer wurde auf Grund seiner mängelfreien Zivildiensterklärung vom 29. Jänner 1993 zivildienstpflichtig. Mit Schreiben vom 9. Dezember 1999 beantragte er die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes und führte aus, er sei Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einem Flächenausmaß von 4,7 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. Weiters habe er von seinen Eltern einen land- und forstwirtschaftlichen Betr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1;ZDG 1986 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist kein Grund für eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 ZDG auf solche Bescheide, mit denen über Anträge auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes abgesprochen wird, erkennbar. Von einer Regelungslücke kann keine Rede sein, ist doch schon aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1997, Zl. 97/11/0278, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war ein Bescheid der belangten Behörde vom 4. August 1997 betreffend Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers vom 11. November 1996 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Befreiungsantrag neuerlich... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36a Abs1 Z2 impl;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ist die TEILWEISE Ersetzbarkeit des Zivildienstpflichtigen in seinem Unternehmen - sei es durch angelernte Mitarbeiter, Angehörige oder durch den mit dem Betrieb bereits vertrauten Steuerberater - möglich, ohne dass die vom Zivildienstpflichtigen befürchteten schweren wirtschaftlichen Nachteile eintr... mehr lesen...
Dem im Jahre 1974 geborenen, seit 22. August 1995 zivildienstpflichtigen Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1995 der Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes bis 30. September 1999 zum Zweck des Abschlusses seiner Schulausbildung (an einer Bundeshandelsakademie) bewilligt. Mit einem per Fax an das Militärkommando Oberösterreich gerichteten, mit 15. Juli 1998 datierten Schreiben namens der P. GmbH & Co KG (P. ist der Familie... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Angesichts des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann von einer Verletzung der Harmonisierungspflicht nicht die Rede sein (Hinweis E 21.6.1988, 88/11/0045, zu § 37 Abs 2 lit b WehrG 1978; hier iZm § 13 Abs 1 Z 2 ZDG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110310.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der am 27. Jänner 1967 geborene Beschwerdeführer leistete ab 5. Februar 1996 Zivildienst. Aus Anlaß des Todes seines Vaters, des Inhabers eines Architektenbüros in I., ersuchte er um vorübergehende Befreiung von der Zivildienstpflicht. Er wurde daraufhin mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Oktober 1996 mit Wirkung von 7. Oktober 1996 von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes bis 31. Mai 1997 befreit. Ein neuerliches, bei der belangten Behörde am 4. Juli 1... mehr lesen...
Der am 17. März 1972 geborene Beschwerdeführer ist aufgrund seiner Zivildiensterklärung vom 25. November 1992 zivildienstpflichtig. Zwei mit der bevorstehenden Pensionierung seines Vaters und der Übernahme dessen Drechslereibetriebes durch den Beschwerdeführer begründete Ersuchen um Zuweisung zum Zivildienst im Juni 1993 blieben erfolglos (laut Gegenschrift mangels offener, den Fähigkeiten des Beschwerdeführers entsprechender Zivildienstplätze). Mit Antrag vom 20. März 1994 begehrte d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)44 Zivildienst
Norm: B-VG Art130 Abs2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Entscheidung iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG ist keine Ermessensentscheidung. Schlagworte Ermessen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110012.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110018.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §68 Abs1;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird einem Begehren auf (unbefristete) Befreiung von der Zivildienstpflicht für einen bestimmten Zeitraum Folge gegeben, nicht jedoch für die darüber hinausgehende Zeit und bleibt dieser Befristungsausspruch unbekämpft, so kann infolge der Rechtskraftwirkung eine neuerliche Befreiung des Zivildienstpflichtigen nur ... mehr lesen...
Der am 16. Mai 1965 geborene Beschwerdeführer wurde im Jahr 1983 für tauglich befunden. In der Folge unternommene Versuche, zivildienstpflichtig zu werden, blieben zunächst erfolglos. Im Jahr 1988 wurde ihm zwecks Absolvierung des Studiums der Betriebswirtschaft ein Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes bis 15. August 1993 bewilligt. Im Jahr 1990 gründete er gemeinsam mit seinen Eltern und seiner Schwester eine Gesellschaft m.b.H. mit dem Unternehmensgegenstand Errichtung von W... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Hat ein Zivildienstpflichtiger (Wehrpflichtiger) bereits vor Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche Existenz zu verwirklichen begonnen, so können die durch die Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit infolge der zivildienstbedingten (präsenzdienstbedingten) Abwesenheit verurs... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Dezember 1997 wies die belangte Behörde den mit Schriftsatz vom 16. September 1997 gestellten Antrag des - im Jahr 1964 geborenen - Beschwerdeführers auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679/1986 (ZDG), ab. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides... mehr lesen...