Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110056.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahre 1975 geborenen Beschwerdeführers vom 11. November 1996 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr. 679 (ZDG), abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2 impl;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Daß die zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderliche unternehmerische Tätigkeit vom Zivildiener auch neben seiner Zivildienstleistung möglich ist, bedarf konkreter Feststellungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des (im Jahr 1971 geborenen) Beschwerdeführers vom 19. Dezember 1996 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe die Befreiung unter Hinweis auf ein seit Juli 1996 von einer offenen Erwerbsgesellschaft, deren Gesellschafter er sei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des (im Jahr 1968 geborenen) Beschwerdeführers vom 19. Juli 1996 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, nach der mit Bescheid vom 13. Juni 1996 erfolgten Zuweisung des Beschwerdeführers zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes in der Zeit vom 1. Ok... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1978 §37 Abs2 litb;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 90/11/0046 2 Stammrechtssatz Daß durch die Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes durch den Wehrpflichtigen eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des (fremden) Unternehmens und damit seines Arbeitsplatzes bewirkt wird, vermag keine besonders rücksichtswür... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Sofern den motorsportlichen Aktivitäten des Zivildienstpflichtigen keine beruflichen Ziele zugrunde liegen, sind diese Aktivitäten als dem Privatleben zuzuordnende Freizeitaktivitäten anzusehen. Ausgaben für derartige Aktivitäten vermögen aber keine besonders rücksichtswürdigen wirtschaftlichen Interessen iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG zu begründen. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 91/11/0167 2 Stammrechtssatz Eine Befreiung nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG darf nur dann verfügt werden, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen des Zivildienstpflichtigen SELBST erfordern (Hinweis E 26.6.1990, 90/11/0046) und nicht bloß solchen Interessen der vom Zivildie... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0399 2 Stammrechtssatz Hat der Zivildienstpflichtige (der Wehrpflichtige) bereits vor der Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche Existenz zu verwirklichen begonnen, so liegt eine Verletzung der Harmonisierungspflicht auch dann vor,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den mit den Schriftsätzen vom 13. und 27. Juli 1995 gestellten Antrag des (im Jahre 1968 geborenen) Beschwerdeführers auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer stütze seinen Antrag darauf, daß er sich im März 1993 mit einem Partner zur Produkti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 13. Mai 1996 wurde der Antrag des im Jahr 1967 geborenen Beschwerdeführers vom 22. April 1994 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 36a Abs. 1 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 (WG) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zu Zl. 96/11/0171 protokollierte Beschwerde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110320.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Staatsbürgerschaft43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: B-VG Art130 Abs2;StbG 1985 §10;StbG 1985 §20;WehrG 1990 §15 Abs1;WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0181
Rechtssatz: Den Wehrpflichtigen trifft die Harmonisierungspflicht nicht schon ab de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des (am 12. März 1976 geborenen) Beschwerdeführers vom 11. Dezember 1995 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 Z. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat den Verwaltungsakt vorgelegt und ei... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §14 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 94/11/0001 1 Stammrechtssatz Die im § 14 Z 1 ZDG genannten "anderen rücksichtswürdigen Umstände" stellen nur eine Alternative zu dem durch eine Unterbrechung der Vorbereitungszeit verursachten "bedeutenden Nachteil" dar, sie ersetzen aber nicht die Tatbestandsvoraussetzung, daß es sich um einen Zivi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahr 1968 geborenen Beschwerdeführers vom 27. Oktober 1995 auf "Aufschub" des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe in seinem Antrag bekanntgegeben, sein Studium abgeschlossen zu haben und seit September 1994 in einem der führenden Designerbüros Österreichs zu arbeiten. Diese Beruf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §14;
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Antrages auf AUFSCHUB des Zivildienstes unter dem Gesichtspunkt der geltend gemachten wirtschaftlichen Interessen als Antrag auf BEFREIUNG von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs 1 Z 2 ZDG war hier unbedenklich, weil ein Aufschub des Antritte... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 91/11/0167 2
(Zusatz: Interessen des Arbeitgebers, des Geschäftspartners
udgl kommen nicht in Betracht). Stammrechtssatz Eine Befreiung nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG darf nur dann verfügt werden, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen des Zivildienstpflichtigen SELBST er... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Zivildienstpflichtige (der Wehrpflichtige) bereits vor der Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche Existenz zu verwirklichen begonnen, so liegt eine Verletzung der Harmonisierungspflicht auch dann vor, wenn es sich bei der aufgenommenen Tätigkeit um eine besonders günstige berufliche Chance gehandelt hat. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. März 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. Feber 1994 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) mit der wesentlichen Begründung: abgewiesen, daß weder die von ihm geltend gemachte Berufstätigkeit als Lehrer noch die von ihm weiters geltend gemachten
Gründe: , nämlich Mitarbeit in diversen Vereinen und Leitung eine... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Daß es der Zivildienstpflichtige vorzieht, später in seine ursprüngliche Heimatgemeinde in der Steiermark zurückzukehren, daß er dort eine Lehrertätigkeit aufnehmen will und er es für zweckmäßiger erachtet, erst danach den Zivildienst abzuleisten, vermag die besondere Rücksichtswürdigkeit seiner wirtschaftlichen Interessen iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG nicht z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0104 1 Stammrechtssatz Es besteht kein subjektives öffentliches Recht auf amtswegige Befreiung von der Leistung des Zivildienstes (Hinweis E 21.6.88, 88/11/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich, daß mit dem angefochtenen Bescheid ein nach Erlassung eines Zuweisungsbescheides zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes ab 6. Juni 1995 gestellter Antrag des Beschwerdeführers auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Ableistung dieses Dienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986 abgewiesen wurde. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit in... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1994 wurde der Antrag des am 13. März 1965 geborenen Beschwerdeführers auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes vom 10. November 1993 gemäß § 14 Z. 2 ZDG abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht und die kostenpflichtige Aufhebung des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §37;VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §14;
Rechtssatz: Die Befreiung von der Zivildienstpflicht nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG und der Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes nach § 14 ZDG sind zwei voneinander zu unterscheidende Rechtsinstitute, die auf verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen beruhen, mögen sie s... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 91/11/0167 2
(hier: Filialleiter-Stellvertreter) Stammrechtssatz Eine Befreiung nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG darf nur dann verfügt werden, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen des Zivildienstpflichtigen SELBST erfordern (Hinweis E 26.6.1990, 90/11/0046) und nicht bloß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0104 1 Stammrechtssatz Es besteht kein subjektives öffentliches Recht auf amtswegige Befreiung von der Leistung des Zivildienstes (Hinweis E 21.6.88, 88/11/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1;ZDG 1986 §13 Abs4;ZDG 1986 §13 Abs5;
Rechtssatz: § 13 Abs 5 ZDG normiert lediglich eine qualifizierte Information des Dienstgebers durch Bescheidzustellung nach erfolgter Freistellung mit der Funktion, die Voraussetzungen für die dem Dienstgeber auferlegte Mitteilungspflicht beim Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen zu schaffen. Wirtschaftliche Interessen des Dienstg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde einen Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Februar 1993 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes bis Oktober 1995 gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 ab. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde hat den ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/11/0270 3 Stammrechtssatz Die erwartete künftige Übernahme eines Unternehmens durch den Zivildienstpflichtigen vermag schon deshalb kein wirtschaftliches Interesse des Zivildienstpflichtigen an seiner Befreiung zu begründen, weil es sich dabei um ein ungewisses künftiges Ereignis handelt (Hinweis E 20.12.1988, 8... mehr lesen...