Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juli 1994 "auf Aufschub des Antrittes" des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) abgewiesen. Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides habe der Beschwerdeführer den Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes beantragt. Er habe dazu auf seine Tätigkeit als selbständiger Marktfahrer hingewiesen und vorgebracht, die bereits von den Großeltern über... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine psychische Ausnahmesituation eines Zivildienstpflichtigen (hier: depressive gemischt ängstliche Episode einer abnormen Belastungsreaktion mit zunehmender Suizidgefahr) begründet selbst bei Mitverursachung dieses Zustandes durch wirtschaftliche oder familiäre Sorgen für sich jedenfalls weder wirtschaftliche noch familiäre Interessen iSd § 13 Abs 1 Z... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13. August 1992 wurde die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers festgestellt. Über seinen Antrag vom 14. August 1992 schob die belangte Behörde mit Bescheid vom 7. Oktober 1992 gemäß § 14 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) den Antritt des ordentlichen Zivildienstes bis 15. August 1997 auf, um dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, das Studium der Wirtschaftspädagogik zu betreiben und abzuschließen. Mit dem angefochtenen Bescheid d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §45 Abs2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung und die Sterbeurkunde des Vaters des Zivildienstpflichtigen reichen nicht für eine Prüfung aus, ob der Befreiungsantrag iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG gerechtfertigt ist oder nicht, da daraus nicht nachvollzogen werden kann, ob der Tod des Vaters tatsächlich unvorhe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides und den übrigen Beilagen ergibt sich, daß mit diesem Bescheid der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Oktober 1993 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz (ZDG) abgewiesen wurde. In der Beschwerde gegen diesen Bescheid macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigk... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein familiäres Interesse des Zivilidienstpflichtigen an seiner Befreiung kommt nicht in Betracht, wenn der Zivildienstpflichtige als Angestellter im Unternehmen, dessen Inhaber seine Mutter ist, tätig ist, und diese auf seine Mithilfe angewiesen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110270.X02 ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Neben dem Wehrpflichtigen trifft auch dessen Familienangehörigen, der in seinen Angelegenheiten der Unterstützung des wehrpflichtigen Sohnes bedarf, die Verpflichtung, seine wirtschaftlichen Angelegenheiten unter Bedachtnahme auf die Präsenzdienstpflicht des Sohnes einzurichten bzw die dafür erforderlichen Dispositionen zu treffen. Verletzt er diese Har... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die erwartete künftige Übernahme eines Unternehmens durch den Zivildienstpflichtigen vermag schon deshalb kein wirtschaftliches Interesse des Zivildienstpflichtigen an seiner Befreiung zu begründen, weil es sich dabei um ein ungewisses künftiges Ereignis handelt (Hinweis E 20.12.1988, 88/11/0157, 0246). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem angefochtenen Bescheid der Antrag des (am 18. Juni 1973 geborenen) Beschwerdeführers vom 14. September 1993 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 Z. 1 und 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) abgewiesen wurde. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe den Aufschub des Antrittes des ordentlic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. November 1992 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt desse... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110262.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §14 Z1;
Rechtssatz: Die im § 14 Z 1 ZDG genannten "anderen rücksichtswürdigen Umstände" stellen nur eine Alternative zu dem durch eine Unterbrechung der Vorbereitungszeit verursachten "bedeutenden Nachteil" dar, sie ersetzen aber nicht die Tatbestandsvoraussetzung, daß es sich um einen Zivildienstpflichtigen handelt, der "sonst in einer Berufsvorbereitung" ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahre 1960 geborenen Beschwerdeführers vom 12. August 1992 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §68 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem der Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs 1 Z 2 ZDG abgewiesen wurde, ist nicht deswegen als gegenstandslos anzusehen, weil ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36 Abs2 Z2 impl;ZDG 1986 §10 Abs1;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Harmonisierungspflicht verbietet keineswegs, "Vorkehrungen" für ein zukünftiges Erwerbsleben zu treffen. Sie gebietet aber, solche Vorkehrungen zu unterlassen, die eine Wehrdienstleistung oder Zivildienstleistung gefährden können. Im Zusammenhang mit der Zivildienstleistung kommt... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36 Abs2 Z2 impl;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bf hat seine Bestrebungen, ein selbständiges Unternehmen zu gründen, zu einer Zeit aufgenommen, als er noch wehrpflichtig war. Er mußte damals damit rechnen, seinen restlichen Grundwehrdienst leisten zu müssen. Seit der Feststellung,daß er auf Grund seines Antrages auf Befreiung von der Wehrpflich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des am 28. März 1958 geborenen Beschwerdeführers vom 7. April 1992 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986 idgF, abgewiesen. Nach Einleitung des Vorverfahrens legte die belangte Behörde die Verwaltungsakten vor und wies im Schreiben vom 8. März 1993 darauf hin, daß der Beschwerdeführer vor dem nächsten Zuweisungstermi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §7 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, daß der Zivildienstpflichtige gemäß § 7 ZDG nicht mehr zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes einberufen werden kann, kann der angefochtene Bescheid, mit welchem die befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Jänner 1993, ab 15. Mai 1993 von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes befreit zu werden, gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend; er beantragt die kostenpfli... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bf ist ein Saisonarbeiter im Gastgewerbe. Der Bf kann infolge der Verpflichtung zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb in der folgenden Saison möglicherweise überhaupt nicht, jedenfalls aber nicht vom Beginn der Saison an ausüben. Dieser Nachteil kann nicht als unzumutbar angesehen w... mehr lesen...
Mit Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 11. April 1985 war der am 20. März 1966 geborene Beschwerdeführer von der Wehrpflicht befreit worden; er ist seither zivildienstpflichtig. Über seine wiederholten Anträge wurde ihm jeweils der Antritt des ordentlichen Zivildienstes von der belangten Behörde aufgeschoben, und zwar mit Bescheid vom 27. September 1985 bis 15. August 1990, mit Bescheid vom 12. September 1990 bis 15. August 1991 und mit Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0104 1 Stammrechtssatz Es besteht kein subjektives öffentliches Recht auf amtswegige Befreiung von der Leistung des Zivildienstes (Hinweis E 21.6.88, 88/11/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Befreiung nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG darf nur dann verfügt werden, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen des Zivildienstpflichtigen SELBST erfordern (Hinweis E 26.6.1990, 90/11/0046) und nicht bloß solchen Interessen der vom Zivildienstpflichtigen in der Agentur betrauten Künstler. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des im Jahre 1963 geborenen Beschwerdeführers vom 12. Mai 1991 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986, BGBl. Nr. 679, abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrifte... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 91/11/0061 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein Wehrpflichtiger die Planung und Gestaltung seiner privaten und wirtschaftlichen (beruflichen) Angelegenheiten im Interesse einer Harmonisierung mit der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Leistung des ordentlich... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es widerspricht dem von der Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz der Gleichberechtigung aller Wehrpflichtigen (§ 36 Abs 2 Z 2 WehrG 1990), mangels erkennbarer sachlicher Differenzierung in Ansehung der Befreiung nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG einen erfolgreichen Berufsmusiker, welcher sich während des Aufschu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es besteht kein subjektives öffentliches Recht auf amtswegige Befreiung von der Leistung des Zivildienstes (Hinweis E 21.6.88, 88/11/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110104.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
I. 1. Der am 14. Mai 1968 geborene Beschwerdeführer wurde bei seiner Stellung am 18. Juni 1986 für tauglich befunden und mit einem am 28. Jänner 1988 zugestellten Bescheid zur Leistung des Grundwehrdienstes beginnend mit 5. April 1988 einberufen. Der Einberufungsbefehl wurde wegen eines rechtzeitig eingebrachten Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht nach dem Zivildienstgesetz 1986 von Amts wegen behoben. Nach Zurückweisung dieses Antrages begehrte der Beschwerdeführer mit Eingabe... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1978 §37 Abs2 litb impl;ZDG 1974 §13 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/11/0151 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/01/0362 E 25. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Finanzielle Verpflichtungen könnten nur dann als besonders rücksichtswürdige Interessen Beachtung finden, wenn dem Zivildienst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz 1986 abgewiesen. Aus den von der Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ist ersichtlich, daß der Beschwerdeführer zur Zivildienstleistung dem Arbeiter-Samariter-Bund zugewiesen wurde und vom 3. Oktober 1988 bis 31. Mai 1989 den ordentlichen Zivildienst in der gesamten ... mehr lesen...