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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Es ist kein Grund für eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 ZDG auf solche Bescheide, mit denen über Anträge auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes abgesprochen wird, erkennbar. Von einer Regelungslücke kann keine Rede sein, ist doch schon aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 ZDG, im Besonderen aus der Parenthese "gleichgültig ob er bereits Zivildienst leistet oder noch nicht", eindeutig erkennbar, dass ein Bescheid, mit dem über einen Befreiungsantrag abgesprochen wird, nicht in einem zeitlichen Mindestabstand vor dem Tag des Dienstantrittes ergehen muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110155.X01Im RIS seit
11.07.2001