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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;Rechtssatz
Hat ein Zivildienstpflichtiger (Wehrpflichtiger) bereits vor Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche Existenz zu verwirklichen begonnen, so können die durch die Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit infolge der zivildienstbedingten (präsenzdienstbedingten) Abwesenheit verursachten wirtschaftlichen Rückschläge nicht die besondere Rücksichtswürdigkeit geltend gemachter wirtschaftlicher Interessen begründen (Hinweis E 23. 4. 1996, 95/11/0399).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110293.X01Im RIS seit
20.11.2000