RS Vwgh 1998/11/10 97/11/0293

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1990 §36a Abs1 Z2;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Hat ein Zivildienstpflichtiger (Wehrpflichtiger) bereits vor Erfüllung der ihn treffenden Dienstleistungspflicht seine berufliche Existenz zu verwirklichen begonnen, so können die durch die Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit infolge der zivildienstbedingten (präsenzdienstbedingten) Abwesenheit verursachten wirtschaftlichen Rückschläge nicht die besondere Rücksichtswürdigkeit geltend gemachter wirtschaftlicher Interessen begründen (Hinweis E 23. 4. 1996, 95/11/0399).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110293.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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