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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die nach Angaben des Zivildienstpflichtigen - außerordentliche, weil prekäre, Vermögenssituation und die Rückzahlungsverpflichtungen nicht erkennen lassen, dass der Antritt des ordentlichen Zivildienstes für den Zivildienstpflichtigen und seine Familie eine nur durch eine befristete Befreiung abwendbare Existenzgefährdung bewirken würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008110005.X02Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
14.07.2008