RS Vwgh 2008/4/22 2008/11/0005

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Veröffentlicht am 22.04.2008
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die nach Angaben des Zivildienstpflichtigen - außerordentliche, weil prekäre, Vermögenssituation und die Rückzahlungsverpflichtungen nicht erkennen lassen, dass der Antritt des ordentlichen Zivildienstes für den Zivildienstpflichtigen und seine Familie eine nur durch eine befristete Befreiung abwendbare Existenzgefährdung bewirken würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008110005.X02

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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