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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
WehrG 1990 §36a Abs1 Z2 impl;Rechtssatz
Ist die TEILWEISE Ersetzbarkeit des Zivildienstpflichtigen in seinem Unternehmen - sei es durch angelernte Mitarbeiter, Angehörige oder durch den mit dem Betrieb bereits vertrauten Steuerberater - möglich, ohne dass die vom Zivildienstpflichtigen befürchteten schweren wirtschaftlichen Nachteile eintreten bzw der Fortbetrieb nur durch ruinöse finanzielle Aufwendungen gesichert werde könnte, kommt eine Befreiung gemäß § 13 Abs 1 Z 2 ZDG nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110156.X01Im RIS seit
20.11.2000