Norm
UWG §14 A1Rechtssatz
Auch die einen Bestandteil einer gegen § 28 UWG verstoßenden Werbeaktion bildende Preisverteilung ist gesetzwidrig, wenn der Werbende daraus noch Vorteile seines wettbewerbswidrigen Verhaltens erlangen kann. Um das zu verhindern, kann auch die zur Werbeaktion gehörende Preisverteilung verboten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079153Dokumentnummer
JJR_19710907_OGH0002_0040OB00342_7100000_002