RS OGH 1971/9/7 4Ob342/71

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Veröffentlicht am 07.09.1971
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Norm

UWG §14 A1
UWG §28

Rechtssatz

Auch die einen Bestandteil einer gegen § 28 UWG verstoßenden Werbeaktion bildende Preisverteilung ist gesetzwidrig, wenn der Werbende daraus noch Vorteile seines wettbewerbswidrigen Verhaltens erlangen kann. Um das zu verhindern, kann auch die zur Werbeaktion gehörende Preisverteilung verboten werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 342/71
    Entscheidungstext OGH 07.09.1971 4 Ob 342/71
    Veröff: ÖBl 1971,155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079153

Dokumentnummer

JJR_19710907_OGH0002_0040OB00342_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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