Norm
UWG §1 C5cRechtssatz
Ein Gewerbetreibender kann sich gegen unlautere Werbemittel eines Mitbewerbers mit dem Unterlassungsanspruch selbst dann wenden, wenn seine eigene Werbung ebenfalls nicht einwandfrei ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0077853Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.06.2018