Die Klägerin ist nach ihrem verstorbenen Gatten Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 681 KG. H., die Beklagte ist Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ. 2403 derselben Katastralgemeinde. An der Südseite der Liegenschaft der Beklagten hat die Firma C. eine Tankstelle errichtet, die von der Beklagten betrieben wird. Wie die Klägerin behauptet, sei am 26. April 1941 zwischen der Firma C., dem Ehegatten der Klägerin, dessen Vater und der Beklagten ein Vertrag geschlossen worden, durc... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UWG §14 C1
Rechtssatz: Auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen haften für Wettbewerbsverstöße. Entscheidungstexte 4 Ob 344/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 4 Ob 344/60 Veröff: JBl 1961,360 4 Ob 312/61 Entscheidungstext OGH 21.02.1961 4 Ob 312/61 4 Ob 307/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB4
Rechtssatz: Das Klagebegehren, dem Beklagten die Unterlassung der Ankündigung von "Repressalien" gegenüber bestimmten Personen aufzutragen, ist nicht genügend konkretisiert. Entscheidungstexte 4 Ob 353/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 4 Ob 353/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Eine Ausdehnung des Begriffes Unternehmer im § 14 UWG auf Personen, die ihre Namen zu geschäftlichen Verwertung an ein Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr überlassen, selbst aber kein Unternehmen führen, keine Ware oder Leistungen herstellen und in den Verkehrs bringen, läßt sich mit Wortlaut und Sinn des § 14 UWG nicht vereinbaren. Nicht die Lizenzgebühr, sondern der Unternehmercharakter ist das Entscheidende. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Sollen Unterlassungsgebote nach dem UWG ihren Zweck erfüllen, dürfen sie nicht zu eng, aber auch nicht zu weit gefaßt werden. Zur Auslegung des Spruches können auch die
Gründe: des Urteils herangezogen werden. Soweit es sich nur um beispielsweise Hinweise auf Verstöße im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handelt, gehören solche Hinweise nicht in den Urteilspruch, sondern in die Urteilsgründe. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3
Rechtssatz: Aktivlegitimation des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Entscheidungstexte 4 Ob 351/59 Entscheidungstext OGH 29.03.1960 4 Ob 351/59 4 Ob 365/60 Entscheidungstext OGH 13.12.1960 4 Ob 365/60 4 Ob 313/69 Entscheidungstext OGH 18.03.1969 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181aAußStrG §9 B1JWG §14JWG §17JWG §24
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist an einem Verfahren zur Entscheidung über die Bestätigung und pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines vom ehelichen Vater des Wahlkindes mit dem Wahlvater geschlossenen Adoptionsvertrages nicht beteiligt; sie hat auch kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 548/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Auch die Unterlassungsklage setzt - wie jede Klage - ein vom Kläger zu beweisendes Rechtsschutzinteresse voraus. Ein Unterlassungsanspruch ist daher nur begründet, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung besteht, wobei nach dem Grundsatz des § 406 ZPO auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz abzustellen ist. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Es entspricht dem Zweck des UWG die Worte "Unternehmer" und "Unternehmen" immer im weiteren Sinn zu verstehen. Der Begriff des Unternehmers umfasst jede selbständige betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die ohne Erwerbszwecke zu verfolgen, doch wirtschaftlichen Zwecken dient. Für die Aktivlegitimation nach § 14 UWG kommt es nicht auf die befugte Ausübung des Gewerbebetriebes an. ... mehr lesen...
Norm: HGB §112UWG §14 B2
Rechtssatz: Bei einer Zweimanngesellschaft ist dem untreuen Gesellschafter gegenüber auch der andere Gesellschafter als Unternehmer im Sinne des § 14 UWG anzusehen. Der treue Gesellschafter hat daher nicht nur den Anspruch auf Entzug der Geschäftsführerbefugnis des untreuen Gesellschafters, sondern auch den Anspruch auf Einstellung des vom untreuen Gesellschafter mit den Mitteln der OHG geführten unlauteren Konkurrenzbe... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2UWG §14 A2
Rechtssatz: Die Wiederholungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beklagte die Verpflichtung übernommen hat, solche Handlungen zu unterlassen. Wer im Prozess zu erkennen gibt, dass es ihm nicht um die Vermeidung von Rechtsverletzungen zu tun ist, kann sich auf das Fehlen der Wiederholungsgefahr nicht berufen ("Sacher-Torte"). Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5cUWG §14 B1
Rechtssatz: Durch eine unlautere Handlung gegenüber einem Konkurrenten verliert niemand das Recht, sich gegen eine gleich unlautere Handlung eines anderen Konkurrenten zur Wehr zu setzen. Entscheidungstexte 4 Ob 302/58 Entscheidungstext OGH 09.12.1958 4 Ob 302/58 Veröff: ÖBl 1960,7 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §523CaABGB §1096 A1ABGB §1098 IIdABGB §1447 EUrhG §81UWG §14ZPO S226 IIB12
Rechtssatz: Auf Unterlassung einer Handlung, die von einem andern begangen werden könnte, kann nicht geklagt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 334/58 Entscheidungstext OGH 24.09.1958 1 Ob 334/58 EvBl 1959/1 S 17 6 Ob 299/66 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: HGB §128UWG §14 C
Rechtssatz: Die Gesellschafter haften nach § 128 HGB den Gläubigern gegenüber als Gesamtschuldner persönlich auch bei Unterlassungsschulden im Gesellschaftsbereich. Dies gilt umso mehr, wenn der Komplementär einer Kommanditgesellschaft gegen das UWG verstoßen hat. Die Unterlassungspflicht ist eine einheitliche, die sowohl für die Gesellschaft als auch für den Komplementär besteht. Unter den Begriff Werbematerial fallen a... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 10. Oktober 1957 bewilligte das Oberlandesgericht Wien der gefährdeten Partei Melitta B. zur Sicherung ihres Anspruches auf Unterlassung der Bezeichnung "K.-Optik" eine einstweilige Verfügung, mit welcher Gertrude K. verboten wurde, auf Geschäftskarten und sonstigem Werbematerial die Unternehmensbezeichnung "K.-Optik" zu verwenden. Dieser Beschluß wurde vom Obersten Gerichtshof zu 3 Ob 538/57 mit der Maßgabe bestätigt, daß der Gegnerin der gefährdeten Partei verboten ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Die Wiederholungsgefahr bleibt bestehen, wenn der Beklagte zwar einer einstweiligen Verfügung Rechnung trägt, aber im Prozeß weiter den Standpunkt vertritt, daß er zu der beanstandeten Handlung berechtigt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 141/58 Entscheidungstext OGH 22.05.1958 1 Ob 141/58 Veröff: JBl 1959,34 = ÖBl 1958,82 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Die Unterlassungsklage ist nicht nur gegen denjenigen gegeben, der die im § 9 UWG verpönte Handlung selbst vornimmt, sondern auch gegen jeden, der führend an der Verletzungshandlung beteiligt war (Geschäftsführer und Besitzer von achtzig Prozent der Anteile einer GmbH). Entscheidungstexte 3 Ob 74/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 74/56 ... mehr lesen...
Norm: RabG §12UWG §14 B3
Rechtssatz: Aktivlegitimation des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Entscheidungstexte 3 Ob 403/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 3 Ob 403/55 Veröff: ÖBl 1956,1 4 Ob 306/75 Entscheidungstext OGH 26.02.1975 4 Ob 306/75 Beisatz: Stehgeldzuschuß (T1) Veröff: ÖBl 1975,89 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Der Kreis von Waren verwandter Art im Sinne des § 13 I UWG ist weit zu ziehen. Entscheidend ist, ob die Waren miteinander in Wettbewerb treten können. Dabei ist auch die Möglichkeit einer Ausbreitung des Geschäftes und damit eines zukünftigen Wettbewerbes zu berücksichtigen (Bestätigung von RG GRUR 39, 741, 742; JW 26, 1549 Nr 4). Veröff: JZ 1954,644 Schlagworte *D* Eu... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Bei der Annahme einer Wiederholungsgefahr darf keineswegs engherzig vorgegangen werden, vielmehr ist schon bei einer einmaligen wettbewerbswidrigen Handlung eine solche Gefahr anzunehmen, die nur dann als ausgeschlossen betrachtet werden kann, wenn der Verletzte durch ein exekutionsfähiges Anerkenntnis geschützt wird oder sonst vom Beklagten die Unmöglichkeit einer neuerlichen Verletzung bewiesen worden ist. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §20
Rechtssatz: Gegenüber Popularklagen (zB der gegen einen Wettbewerber im Interesse der ganzen Branche erhobenen Klage auf Verbot der Verwendung einer irreführenden Bezeichnung) können Einreden, die nur in der Person der klagenden Partei begründet sind, nicht erhoben werden. Eine Verwirkung ist nur bei Individualrechten möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 171/52 En... mehr lesen...
Norm: NWG §14NWG §15
Rechtssatz: Die Entschädigung für die Einräumung eines Notweges ist auf Grund eines begründeten Sachverständigengutachtens festzusetzen. Fehlt die im § 14 Abs 3 vorgeschriebene
Begründung: des Gutachtens, so ist das Gutachten zu ergänzen; das Gericht ist nicht berechtigt, ohne Rücksicht auf die Ergebnisse der Verhandlung und auf das Gutachten der Sachverständigen nach freiem Ermessen über die Höhe der Entschädigung zu entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Verwandte Waren sind solche, die unbeschadet ihrer sonstigen Verschiedenheit dasselbe Verkehrsbedürfnis zu befriedigen bestimmt sind, mithin im Konsum einander vertreten und sich in Absatz gegenseitig beeinträchtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 380/36 Entscheidungstext OGH 12.05.1936 1 Ob 380/36 Veröff: SZ 18/82 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Zum Begriff der Wiederholungsgefahr. Entscheidungstexte 4 Ob 494/29 Entscheidungstext OGH 05.11.1929 4 Ob 494/29 Veröff: SZ 11/226 4 Ob 23/31 Entscheidungstext OGH 19.02.1931 4 Ob 23/31 Veröff: SZ 13/73 4 Ob 309/58 Entscheidungstext OGH 02... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Wiederholungsgefahr als Voraussetzung der Unterlassungsklage nach dem UWG. Entscheidungstexte 1 Ob 347/27 Entscheidungstext OGH 17.05.1927 1 Ob 347/27 Veröff: SZ 9/116 1 Ob 976/27 Entscheidungstext OGH 02.11.1927 1 Ob 976/27 Veröff: SZ 9/285 4 Ob 314/74 Ents... mehr lesen...