Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 7. September 1992 wurde ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer kein Asyl gewähre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Der Beschwerdeführer erhebt Beschwerde "wegen Verletzung des mir gewährleisteten Rechtes auf Feststellung meiner Flüchtlingseigenschaft nach ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §3 Abs1;AVG §58;AVG §59;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010946.X01 Im RIS seit 25.11.1992 mehr lesen...