Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1VfGG §57 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf
Grund des gehäuften Ausmaßes an Unklarheiten und Undeutlichkeiten;
keine sachliche Erledigung möglich
Rechtssatz: Um eine Prüfung der Präjudizialität der angefochtenen N... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Form u Inhalt des AntragesVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines bedingten Individualantrags auf Aufhebung von
Bestimmungen des Oö JagdG für den Fall der mangelnden Präjudizialität
der Bestimmungen im Beschwerdeverfahren; Unzulässigkeit eines
bedingten Antrags
Rechtssatz: Bei diesem Antrag handelt... mehr lesen...
Begründung: I. Die vorliegende Beschwerde nach Art144 B-VG, welche sich gegen einen im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung richtet, enthält einerseits das Begehren, "den angefochtenen Bescheid insoweit aufzuheben, als ein Kulturschutzstreifen von weniger als 15 Meter vorgeschrieben wurde"; andererseits wird in ihr begehrt, "den angefochtenen Bescheid wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte und wegen Anwendung eines verfass... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2VfGG §18
Rechtssatz: Im Hinblick auf die widersprüchlichen Ausführungen in der Beschwerde ist nicht mit zureichender Deutlichkeit zu erkennen, ob der Bescheid bei Beschwerdestattgebung zur Gänze oder bloß zum Teil der Aufhebung zu verfallen hätte. Es liegt daher kein bestimmtes Begehren iS des §15 Abs2 VfGG vor. Ein derart... mehr lesen...
Begründung: Die vom Einschreiter dem Verfassungsgerichtshof am 8. März 1993 persönlich überbrachte Eingabe ist überschrieben als "Anklage gegen die Post- und Telegraphenanstalt Wien Postgasse, 1010 oder dessen Adresse in Erdberg". Die Eingabe bleibt nach Sinn und Richtung der Ausführungen weitgehend unklar und enthält keine verständliche Sachverhaltsdarstellung. Sie enthält überdies keine Bezugnahme auf den Artikel des Bundes-Verfassungsgesetzes, auf Grund dessen der Verfa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung einer Eingabe infolge unverständlicher Sachverhaltsdarstellung und mangels Bezugnahme auf B-VG-Artikel; kein verbesserungsfähiger Formmangel. Entscheidungstexte B 359/93 Entscheidungstext VfGH Beschluss 17.03.1993 B 359/93 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragsteller sind nach eigenen Angaben Eigentümer der bebauten Grundstücke Nr. 152/21 und Nr. 152/10 KG Reith bei Kitzbühel. In ihrem als "Beschwerde gemäß Art139 Abs1 B-VG" bezeichneten Schriftsatz bekämpfen sie eine vom Gemeinderat der Gemeinde Reith bei Kitzbühel beschlossene Flächenwidmungsplanänderung, durch die nach ihrem Vorbringen diese Grundstücke in Wohngebiet für förderbare Wohnbauten gemäß §12 Abs3 des Tiroler Raumordungsgesetzes 1984, LGBl. 4, um... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1
Rechtssatz: Der Schriftsatz der Einschreiter ist aufgrund des gehäuften Ausmaßes an Unklarheiten und Undeutlichkeiten einer sachlichen Erledigung nicht zugänglich. Da der Prüfungsgegenstand nicht feststeht und auch ein ausreichend bestimmtes Begehren fehlt, entspricht der Antrag nicht d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Dem Beschwerdeführer war mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 14. März 1989 die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen worden, weil er einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und danach den geforderten Test zur Feststellung des Alkoholgehaltes seines Blutes nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatte, obgleich Symptome einer Alkoholbeeinträchtigung an ihm festgestellt worden waren. Dagegen wurde vom anwaltlich vertretenen B... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2VfGG §15 Abs2AVG §57VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung über eine
Vorstellung gegen die Entziehung einer Lenkerberechtigung wegen
entschiedener Sache; Rechtsmittelverzicht unter Druck
zustandegekommen... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Mit seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verfahren beim Zollamt Wien, das dieses als Finanzstrafbehörde I. Instanz durchgeführt hat. b) In der Beschwerde wird u.a. vorgebracht, daß mit Bescheid vom 18. Oktober 1991 des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz über den Beschwerdeführer gemäß §86 FinanzstrafG die Untersuchungshaft verhängt worden sei, da er der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgVfGG §15 Abs2VfGG §18
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein Untätigbleiben einer
Finanzstrafbehörde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Die Beschwerde richtet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich gegen ein Untätigbleiben (bzw. ein verspätetes Täti... mehr lesen...
Begründung: I. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Einschreiter die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen dem Bezirksgericht Favoriten und der Wiener Landesregierung. Der Antragsteller bezeichnet die betreffenden, in Kopie vorgelegten Entscheidungen und führt zum Sachverhalt im wesentlichen folgendes aus: Der Antragsteller sei Mitglied einer bestimmten Genossenschaft, mit der er einen "Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag" geschlossen habe. 1984 habe ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen einem Gericht und einer
Verwaltungsbehörde wegen mangelhafter Sachverhaltsdarstellung
Rechtssatz: Den Erfordernissen des §15 Abs2 VfGG ist nicht entsprochen, wenn es schlechthin ausgeschl... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß ihm am 11. August 1988 in Bad Ischl von einem Beamten des Gendarmeriepostens Bad Ischl der Zulassungsschein und die Schlüssel des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges abgenommen worden seien sowie daß der Beamte seine Verhaftung ausgesprochen habe. Der Beschwerdeführer sieht sich in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere auf persönlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer
Befehls- und Zwangsgewalt mangels eines bestimmten Begehrens; kein
verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Das Erfordernis des bestimmte... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen ein Schreiben der Ärztekammer für Tirol vom 10. Juli 1991, Z1.10 - HR.KAD.Dr.Ju./cw, folgenden Inhaltes: "In Beantwortung Ihres Schreibens vom 6.7.1991 teilt Ihnen die Ärztekammer für Tirol wie folgt mit: Die Ärztekammer verweist auf die Bestimmungen des §55 Ärztegesetz, wonach Organe und das gesamte Personal der Ärztekammer, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Vorsch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2VfGG §18VfGG §87 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein Schreiben der Ärztekammer für Tirol mangels eines Aufhebungsbegehrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel; keine Zuständigkeit des VfGH zur Feststellung der Verpflichtung der Ärztekammer... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg wurde einer Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen eine wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §§366 Abs1 Z1 und 103 Abs1 litb Z1 GewO 1973 verhängten Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,-- (im Nichteinbringungsfall einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden) keine Folge gegeben. 2. Dagegen richtet sich die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde des H H an den Verfassungsgerichtshof, in d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeB-VG Art144 Abs3VfGG §15 Abs2VfGG §18VfGG §87 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Aufhebungsantrags; kein verbesserungsfähiger Formmangel; Abweisung des Antrags auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH; Abtretungsantrag nur im Fall einer abweisenden oder ablehnenden Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 6. Dezember 1985, Zlen. D 29/75, D 42/77, D 60/78, D 115/78, D 122/78 und D 19/82 wurde der Beschwerdeführer des verfassungsgerichtlichen Verfahrens in fünf Fällen einer Berufspflichtenverletzung und in sechs Fällen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig befunden und hiefür zu einer Geldbuße von S 95.000,-- verurteilt. Der da... mehr lesen...
Begründung: Am 22. und am 23. April 1990 fanden die Handelskammerwahlen 1990 statt. Der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des einschreitenden Freien Wirtschaftsverbandes Österreich erhob gegen die Ermittlung des Ergebnisses der Wahl in den Gremialausschuß Kärnten der K-genossenschaften einen Einspruch gemäß §91 Abs1 Handelskammergesetz, BGBl. 182/1946 (HKG), und §22 Abs1 Handelskammerwahlordnung, BGBl. 364/1969 (HKWO), an die Hauptwahlkommission. Gegen die Abweisung dieses Ei... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeB-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungVfGG §15 Abs2DSt 1872 §29 Abs3VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die neuerliche
Verurteilung durch den - nun gesetzmäßig zusammengesetzten -
Disziplinarrat wegen überhöhter Hono... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeVfGG §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer bedingten Wahlanfechtung und Beschwerde mangels
Hauptbegehrens
Rechtssatz: Sowohl die Wahlanfechtung als auch die Beschwerde werden ausdrücklich unter einer Bedingung erhoben ("für den Fall, daß ..."). Dabei handelt es sich ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mag. F G trat am 3. September 1990 seinen Dienst als Vertragslehrer an der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe in 1170 Wien, Kalvarienberggasse 28, an. Am 3. Oktober 1990 sprach die Direktorin der Schule (im Namen des Stadtschulrates für Wien) den Verzicht auf die Dienstleistung aus. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1990, zugestellt am 30. Oktober 1990, kündigte der Stadtschulrat für Wien das Dienstverhältnis gemäß §32 Abs1 und §48 Abs2 Vertragsbediensteten... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / WeisungVfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 idF BGBl 329/1990 BDG 1979 §112
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Stadtschulrat von Wien wegen
"Suspendierung" vom Dienst bzw "Weisung, die Schule sofort zu
verlassen" mangels eines tauglichen Besch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Bundesminister für Inneres verhängte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. April 1989, Zl. 354.074/43-II/14/89, über den Einschreiter nach §3 Abs1 und Abs2 des Fremdenpolizeigesetzes (FrPG) ein Aufenthaltsverbot. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 13. Juni 1989, B459/89, die Behandlung der gegen diesen Berufungsbescheid gerichteten Beschwerde ab. Der Einschreiter erhob gegen den Bescheid eine Parallelbeschwerde an den V... mehr lesen...
Begründung: Mit der von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wendet sich der Beschwerdeführer gegen "die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - nämlich den Widerruf der Gehaltszahlungen bzw. die Einstellung derselben"; er begehrt, "den Widerruf der Auszahlung der Bezüge durch die belangte Behörde verfassungswidrig zu erklären und auszusprechen, daß hiedurch eine ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art145MRK Art13VfGG §15 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litaZPO §534 Abs1ZPO §536
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes, wegen Versäumung einer gesetzlichen Frist
und mangels Legitimation
Rechtssatz: ... mehr lesen...