Begründung: Die betreibende Partei obsiegte mit ihrer Hypothekarklage gegen den Verpflichteten, der mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 23. Mai 2005, GZ 10 Cg 95/02i-68, zur Zahlung von 73.000 EUR sA verpflichtet wurde. Der erstinstanzliche Exekutionstitel lautet insgesamt wie folgt: „1.) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei bei sonstigem Zwang binnen 14 Tagen den Betrag von 73.000 EUR samt 4 % Zinsen ab 6. Mai 2002 zu bezahlen sowie Prozesskosten in der Hö... mehr lesen...
Dem Rekurs, dessen Kosten der Rekurswerber selbst zu tragen hat, wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist gemäß §§ 528 Abs 2 ZPO, 78 EO jedenfalls Der Revisionsrekurs ist gemäß Paragraphen 528, Absatz 2, ZPO, 78 EO jedenfalls unzulässig. Begründung: Im gegenständlichen mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 2. 2005 bewilligten Zwangsversteigerungsverfahren wurde ***** zum Sachverständigen bestellt und die Schätzung der Liegenschaft für 30. 5. 2005 angeordnet, wobei von der ... mehr lesen...
Norm: EO §74RATG TP7RATG TP9
Rechtssatz: Für einen wegen einer versperrten Wohnung gescheiterten Vollzugsversuch gebühren keine Kosten nach TP 7 sondern nur nach TP 9, weil die in Aussicht genommene Amtshandlung, der Vollzug, nicht stattfand. Entscheidungstexte 6 R 88/06t Entscheidungstext LG RIED 02.05.2006 6 R 88/06t European ... mehr lesen...
Kopf: Das Landesgericht Ried im Innkreis hat als Rekursgericht durch Dr. Johannes Payrhuber als Vorsitzenden sowie Dr. Roman Bergsmann und Dr. Walter Koller in der Exekutionssache der betreibenden Partei P***** AG, Beatrixgasse 27, 1031 Wien, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei A***** K*****, mittlerweile vertreten durch die Masseverwalterin Mag. Speer, Rechtsanwältin in Mattighofen, wegen € 133.042,91 s.A., infolge Rekurses der b... mehr lesen...
Im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren fand am 31. 1. 2006 die Schätzung der im Eigentum des Verpflichteten befindlichen Liegenschaft ***** mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus ***** statt. Daran nahm für die Erstbetreibende deren Vertreter Rechtsanwalt Dr. Hans Böck teil. Mit Kostenbestimmungsantrag vom 7. 2. 2006 samt beigelegtem Kostenverzeichnis wurden für diese Intervention Kosten in Höhe von € 2.087,64, nämlich für vier halbe Stunden € 1.110,-- samt 50 % Einhei... mehr lesen...
Norm: EO §74RATG TP7
Rechtssatz: Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Intervention des betreibenden Gläubigers bei einer Schätzung im Sinne des § 74 Abs 1 1. Satz EO als der zentralen Kostennorm erforderlich war. Erst wenn dies bejaht wird, stellt sich die Frage der Bemessung der Kosten nach TP 7/2 oder (ausnahmsweise) nach TP 7/1 RATG. Entscheidungstexte 3 R 112/06i En... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren fand am 21.2.2006 die Schätzung der 117/168-stel Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft *****, B-LNr. 3, verbunden mit Wohnungseigentum an Top 2 (Erd- und Dachgeschoss) statt. Dabei ließ sich die betreibende Partei von einem Rechtsanwalt vertreten, der in der Folge mit dem am 23.2.2006 beim Erstgericht eingelangten Kostenbestimmungsantrag für die Intervention einen Kostenbetrag von € 567,34 begehrte. Mit dem angefocht... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist gemeinsam mit seiner (nun geschiedenen) Ehegattin Eigentümer von gemäß § 13 WEG 2002 verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Zur Hereinbringung der titelmäßigen Geldforderung von 57.742,76 EUR samt Zinsen und Kosten beantragte die Betreibende die Forderungsexekution gemäß § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung von Forderungen des Verpflichteten gegenüber vier im Exekutionsantrag bez... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §14EO §294a
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag ist grundsätzlich auch dann zu bewilligen, wenn er mit einem früheren Exekutionsantrag bereits verbunden hätte werden können. Allerdings darf die Summe der für beide Exekutionsanträge zugesprochenen Kosten die Summe nicht übersteigen, die für einen gemeinschaftlichen Exekutionsantrag gebührt hätte. Auch bei einer geringfügigen Forderung sind Anträge auf Fahrnis- und Forderungsexekution... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 28.10.2005 vor dem Erstgericht zu 3 E 3632/05i eingebrachten Exekutionsantrag beantragte die betreibende Partei, ihr aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Erstgerichtes vom 31.08.2005, AZ 2 C 1474/05y, gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Euro 68,09 zu bewilligen. Am 03.11.2005 wurde dieser Exekutionsantrag vom Erstgericht antragsgemäß bewilligt, wobei die Kosten für den Antrag mit Euro 75,30 bestimmt wurden. M... mehr lesen...
Norm: EO §74
Rechtssatz: 1. Der mit einer Online-Meldeanfrage verbundene Zeit- und Arbeitsaufwand ist mit der Entlohnung des grundsätzlich zu honorierenden Zustellantrags abgegolten. 2. Kann eine Online-Meldeanfrage vorgenommen werden, so sind an Barauslagen nur diese Kosten und nicht die Kosten einer teureren Meldeanfrage beim Gemeindeamt zu ersetzen. 3. Der kostengünstigste Aufwand für eine Meldeanfrage über das ZMR im Wege des Internets betr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte das Erstgericht die Kosten der betreibenden Partei für ihren Exekutionsantrag vom 18.7.2005 mit EUR 142,22. Das Mehrbegehren von EUR 11,92 wies es ab. Zur
Begründung: führte das Erstgericht aus, dass für die ZMR lediglich Kosten von EUR 4,08 nachgewiesen worden seien, wobei auf die Entscheidung des LG Eisenstadt zu 13 R 239/04 a hingewiesen wurde. Gegen diesen Beschluss, soweit damit nicht weitere EUR 11,92 für die ZMR-Meldeanfrag... mehr lesen...
Norm: EO §74RATG §22
Rechtssatz: Die im Exekutionsverfahren entwickelte Verbindungspflicht von rasch aufeinanderfolgenden Exekutionsanträgen besteht auch dann, wenn dem Gläubiger gegen ein- und denselben Verpflichteten mehrere Forderungen aufgrund von verschiedenen Exekutionstiteln zustehen. Entscheidungstexte 13 R 20/06y Entscheidungstext LG Eisenstadt 28.02.2006 13 R 20/06y... mehr lesen...
Begründung: Mit der lediglich im Kostenpunkt angefochtenen Exekutionsbewilligung vom 3.1.2006 (3 E 5683/05p-2) wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des BG Neusiedl am See vom 18.10.2005 zu 5 C 1163/05s zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 462,76 s.A. die Fahrnis- und Gehaltsexekution bewilligt. Dieser Exekutionsbewilligung lag ein am 29.12.2005 eingebrachter Exek... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §253bRATG TP7
Rechtssatz: 1. Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention beim Vollzug einer Fahrnisexekution grundsätzlich als notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Die Anwendung dieser Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 25.1.2002, AZ 7 C 74/02 a, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von EUR 2.348,-- s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Seit Juni 2003 fanden laufend (erfolglose) Fahrnisexekutionsvollzüge bei der verpflichteten Partei statt. Zuletzt scheiterte eine Pfändung am 7.10.2005, weil die verpflichtete Pa... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 19.11.2002, AZ 2 C 1842/02 x, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von Euro 8.654,85 s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Seit März 2003 fanden laufend (erfolglose) Fahrnisexekutionsvollzüge bei der verpflichteten Partei statt. Zuletzt scheiterte eine Pfändung am 12.7.2005 mangels pfändbarer Gegens... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §253bRATG TP7
Rechtssatz: Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention als solche beim Vollzug einer Fahrnisexekution als grundsätzlich notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Diese Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt sich ü... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27.5.2003 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden antragsgemäß die Fahrnisexekution zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruchs in Höhe von EUR 29.517,30 sA. Am 2.7.2003 und am 22.10.2003 fanden erfolglose Vollzugsversuche statt. Über Antrag des Betreibenden bewilligte das Erstgericht am 15.7.2005 den neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution, der am 29.7.2005 unter Beteiligung einer Vertreterin des Betreibenden stattfand. Im Protokoll wurde v... mehr lesen...
Norm: EO §253bEO §74RAT TP7
Rechtssatz: 1. Durch § 253b EO, neu geschaffen durch die EO-Nov 2005, wurde lediglich die vom VfGH im Erkenntnis vom 21.6.2001, G 198-200/01, als akzeptabel bezeichnete Bagatellgrenze eingeführt. An den Voraussetzungen für einen Kostenersatz bei der Beteiligung am Exekutionsvollzug, wenn die hereinzubringende Forderung an Kapital EUR 2.000,-- übersteigt, ändert diese Bestimmung nichts. 2. In Exekutionsverfahren, in ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 30.07.1997 (ON 2) gegen die verpflichteten Parteien zur Hereinbringung von ATS 136.688,97 (Euro 9.933,55) s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Die bisher durchgeführten Exekutionsvollzüge verliefen ergebnislos. Mit dem beim Erstgericht am 10.06.2005 (ON 28) eingelangten Schriftsatz beantragte die betreibende Partei den neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution. Für den Fall der Erfolglosig... mehr lesen...
Norm: EO §252fEO §74
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist bei Vorliegen einer Sperrfrist nach § 252f EO verpflichtet, dem betreibenden Gläubiger von Amts wegen eine Abschrift des zuletzt vorgelegten und unterfertigten Vermögensverzeichnisses zu übersenden. Eines gesonderten Antrages der betreibenden Partei bedarf es in diesen Fällen nicht. Somit kommt für einen derartigen Antrag eine Honorierung grundsätzlich nicht in Betracht. Dem betreibende... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Mit Beschluss vom 18.10.2004 (ON 2) wurde der betreibenden Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Landesgerichtes Krems a.d. Donau vom 19.7.2004, 3 Cg 76/04w, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von € 21.383,98 s.A. 1. die Zwangsversteigerung durch Versteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte EZ ***** Grundbuch Burgerwiesen sowie weiters Fahrnisexekution und Drittschuldnerexekution gemäß § 294a EO bewilligt. In ... mehr lesen...
Norm: EO §74, §208
Rechtssatz: Bei offenkundigen hohen vorrangigen Pfandrechten hat die betreibende Partei, wenn sie nach Bewilligung der Zwangsversteigerung den aufgetragenen Kostenvorschuss nicht erlegt, das Zwangsversteigerungsverfahren daher nach § 200/3 EO eingestellt wird, bei einem darauf folgenden Antrag nach § 208 EO keinen Kostenersatzanspruch auf Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung, ohne die Zweckmäßigkeit dieser Vorgangsweise z... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängigen Versteigerungsverfahren gemäß § 119 Abs 4 KO bei. Der Verpflichtete verstarb am 4. April 2004. Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte das Erstgericht die Kosten der betreibenden Partei für die Intervention beim Vollzug am 23.11.2004 mit € 2.506,14; das Mehrbegehren von € 4.659,66 wies es ab. Zwar sei die Intervention wegen des behaupteten Fremdeigentums und der komplizierten Gewahrsamsverhältnisse unter der Anschrift U***** Nr. 112 (KG/GmbH/natürliche Person) nach TP 7 Abs 2 RATG zu honorieren. Allerdings hätte sich die betreibende Partei durch einen am Gerichts... mehr lesen...
Norm: EO §74RATG TP7
Rechtssatz: Einem auswärtigen Rechtsanwalt sind für die Beteiligung am Fahrnisexekutionsvollzug im Regelfall nur jene Kosten zu ersetzen, die auch bei einer Substituierung eines in der Nähe des Vollzugsortes ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären. Der Vollzug der Fahrnisexekution stellt einen Routinevorgang dar, weshalb ein allfälliges besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der betreibenden Partei und ihrem Vertreter v... mehr lesen...
Am 16.12.1996 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Fahrnisexekution bewilligt. Die Anschrift der Verpflichteten wurde im Exekutionsantrag mit ***** 1100 Wien angegeben. Anlässlich des Vollzugs am 26.02.1997 konnte die Pfändung nicht vollzogen werden, da die verpflichtete Partei unbekannt wohin verzogen ist. Weitere Vollzugsversuche (am 13.08.1997, 25.02.1998, 07.03.2001, 01.06.2001, 14.11.2001, 08.03.2002, 25.11.2002, 10.01.2003, 30.07.2... mehr lesen...
Norm: EO §74
Rechtssatz: Für die Ausforschung eines (geänderten) Wohnsitzes der verpflichteten Partei durch Anfrage bei der Meldebehörde stehen nur EUR 5,00 an Kosten zu. Entscheidungstexte 47 R 4/05v Entscheidungstext LG für ZRS Wien 23.02.2005 47 R 4/05v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00003:2005:RWZ00000... mehr lesen...
Mit der angefochtenen Entscheidung bestimmte das Erstgericht die Kosten der Betreibenden für die Räumung der Wohnung Wien *****, am 22.4.2004, entsprechend dem Antrag der Betreibenden vom 19.5.2004 wie folgt: Transportkosten laut Rechnungsablichtung der Spedition B*****: Euro 654,07 Kosten für das Aufsperren der Eingangstüre laut Rechnungsablichtung der Firma K*****: Euro 108,57 Vollstreckerkosten: Euro 17,50 Gesamtsumme: Euro 780,14 Weiters bestimmte es die Kosten des Kosten... mehr lesen...