Norm
EO §74Rechtssatz
Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention als solche beim Vollzug einer Fahrnisexekution als grundsätzlich notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Diese Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt sich überhaupt die Frage nach der Honorierung dieser Leistung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Intervention; Fahrnisexekution; Kosten; notwendig;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2005:RES0000084Dokumentnummer
JJR_20051031_LG00309_01300R00234_05T0000_001