Norm: EO §74JN §1 DIIIJN §1 DVIa2ZPO §41 A2
Rechtssatz: Die Kosten eines Abwesenheitskurators, der in einem Zwangsversteigerungsverfahren für denjenigen eingeschritten ist, zu dessen Gunsten auf der Liegenschaft ein Bestandrecht einverleibt ist, sind vom Betreibenden der diese Kuratorkosten beglichen hat, gegenüber dem bücherlichen Bestandnehmer nicht im Exekutionsverfahren selbst, sondern vielmehr auf dem Rechtsweg geltend zu machen. ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Meistbot von 4,2 Millionen Schilling wie folgt zu: 1.) Der Stadt W***** eine nicht strittige Vorzugspost von 10.723,50 S. 2.) Der C*****-BANK***** zur vollen Befriedigung ihrer durch die Höchstbetragshypotheken zu CLNR 2 a in Höhe von 2,4 Millionen Schilling und zu CLNR 3 a in Höhe von 1,6 Millionen Schilling gesicherten Forderungen den Betrag von zusammen 4,000.000,-- S. 3.) Der K*****-AG zur gänzlichen bzw teilweisen Befriedigung ihrer durch die Pfandrechte ... mehr lesen...
Norm: EO §74
Rechtssatz: Der Kostenzuspruch im Exekutionsverfahren ist nicht auf die Parteien beschränkt: Es können auch andere Beteiligte kostenersatzberechtigt und -pflichtig werden, wenn durch ihr Einschreiten ein Zwischenstreit entsteht. Entscheidungstexte 1 Ob 505/91 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 1 Ob 505/91 1 Ob 546/92 Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies nach Befriedigung zweier nicht strittiger Vorzugsposten den gesamten Meistbotrest von 804.763,70 S an die Revisionsrekurswerberin für ihr Höchstbetragspfandrecht von 1,8 Mio S zu COZ 5 = CLNR 2 zu. Den Antrag der Revisionsrekurswerberin, ihr "hinsichtlich des Pfandrechtes von 1,8 Mio S" ob einer simultan haftenden, jedoch nicht versteigerten anderen Liegenschaft die Einverleibung einer Ersatzhypothek zu bewilligen, wies das Erstgericht mit der Begr... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Versäumungsendbeschluß des Erstgerichtes vom 2. 5. 1989 hat die beklagte nunmehr verpflichtet Partei den Kläger nunmehr betreibende Partei am 20. 4. 1989 in seinem ruhigen Besitz an der Benützung der Gasübergabestation im Keller des Hauses Graz, Annenstraße 7, dadurch gestört, daß sie die südliche Mauer samt Türe und die östliche Mauer abreißen ließ, wodurch auch die westliche Mauer Löcherschäden erlitten hat. Die verpflichtete Partei wurde schuldig erkannt, b... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Exekution auf körperliche Teilung mehrerer je zur Hälfte im Eigentum der Parteien stehender Liegenschaften. Das Erstgericht führte diese Teilung dadurch aus, daß es den Parteien einzelne Grundstücke und in einem Fall auch die näher bezeichneten Teile eines Grundstücks in das Alleineigentum zuwies und ergänzende Anordnungen, wie die
Begründung: von Dienstbarkeiten und die Auferlegung einer Ausgleichszahlung, traf. Der... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der rechtskräftigen Urteile des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 14. April 1986, GZ. 2 C 24/86-11, des Kreisgerichtes Wels vom 20. Oktober 1986, GZ. R 582/86-17, und des Obersten Gerichtshofes vom 12. Feber 1987, GZ. 8 Ob 503/87-22, wurde der erstbetreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer durch das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000,-- in CLN 13 a der Liegenschaft EZ 147 KG 42019 Reiterndorf besicherten vollstreckbaren Forderung von S 600.000,-- ... mehr lesen...
Begründung: Auf den um das Meistbot von zusammen S 940.000,-- versteigerten Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten ist in CLNR 7 im Rang CLNR 1 auf Grund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom 15. November 1984 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,200.000,-- für Die Erste Österreichische Spar-Casse-Bank eingetragen. Diese Pfandgläubigerin meldete im Range des Pfandrechts eine Forderung in der Höhe von S 429.416,72 zuzüglich der für die Beteiligung an der Meistbotsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 3.September 1985 wurden die Kläger schuldig erkannt, die beiden an ihrem Haus in Pulkau angebrachten Regenabfallrohre, die das Regenwasser in das benachbarte, den Beklagten gehörige Anwesen ableiten, in den Ortskanal einzubinden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.April 1986 wurde den Beklagten auf Grund dieses Urteiles die Exekution gemäß § 353 EO bewilligt. Die Kläger begehren die Feststellung, der Anspruch der Beklagten au... mehr lesen...
Norm: EO §67 Abs1EO §74
Rechtssatz: Ein im Exekutionsverfahren ergangener Kostenbestimmungsbeschluß ist vor Rechtskraft vollstreckbar (§ 67 Abs 1 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 1008/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 3 Ob 1008/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002071 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz vertretene Standpunkt, nur eine rechtskräftige Entscheidung sei als Exekutionstitel für eine Befriedigungsexekution geeignet, trifft zwar - wie die betreibende Partei in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs zutreffend ausführt - für einen im Exekutionsverfahren ergangenen Kostenbestimmungsbeschluß wegen der sofortigen Vollstreckbarkeit gemäß § 67 Abs.1 EO nicht zu; der Exekutionsantrag wurde ab... mehr lesen...
Begründung: Zu verteilen ist das Meistbot für die am 25.3.1986 versteigerte Liegenschaft EZ 203 Grundbuch Ligist von 1,2 Mio S. Strittig ist, wieviel der Pfandgläubigerin S*** V***-KÖFLACH für ihre im besten Rang C-LNR 1 bis 3 einverleibten Höchstbetragshypotheken von S 101.250,--, S 243.000,-- und S 54.000,--, das sind zusammen S 398.250,--. zuzuweisen ist. Die S*** V***-KÖFLACH meldete den vollen Betrag von S 398.250,-- an. Die betreibende Partei R*** L*** ST.J*** erhob Widerspr... mehr lesen...
Begründung: Mit Endbeschluß des Bezirksgerichtes Engelhartszell vom 26.7.1984, C 120/83-18, weitgehend bestätigt mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried/Innkreis vom 30.11.1984, R 361/84-25, wurde gegenüber den beiden verpflichteten Parteien festgestellt, daß sie am 6.10.1983 durch Baggerungsarbeiten auf ihrer Grundparzelle 937/3 KG Altendorf, welche dazu geführt hätten, daß der auf der im Eigentum der Eheleute B*** stehenden Grundparzelle 937/1 liegenden Quelle das Wasser abgegraben... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von S 357.216,10 s.A. erwirkte die betreibende Partei gegen die verpflichtete Partei mit Beschluß vom 12.10.1984 die Bewilligung der Zwangsversteigerung von 71/768-Anteilen der Liegenschaft EZ 1393 KG Kobersdorf, mit denen Wohnungseigentum hinsichtlich der Wohnung top 10 verbunden ist. Am 12.3.1985 wurden diese Miteigentumsanteile der betreibenden Partei um das Meistbot von S 383.318,-- zugeschlagen. Am 8.3.1985 war beim Exekutionsgericht eine Eingabe ... mehr lesen...
Begründung: Auf der aus den Grundstücken 74/1, 75, 274 und 384 bestehenden Liegenschaft EZ 134 Grundbuch Bad Gleichenberg sind in den besten Rängen für die Darlehensforderungen der I von 2,000.000 S samt Nebengebühren und eine Nebengebührensicherstellung von 400.000 S (H 219), von 700.000 S samt Nebengebühren und eine Nebengebührensicherstellung von 140.000 S (H 222) und für die Kreditforderungen bis zu den Höchstbeträgen von 360.000 S (H 220) und 600.000 S (H 235) Pfandrechte einve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die materielle Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels wurde vom Gericht zweiter Instanz im Sinne der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (zB 3 Ob 157-160/73; EvBl.1952/204) verneint. Im übrigen wäre der Exekutionsantrag auch deshalb abzuweisen, weil darin entgegen § 54 Abs.1 Z 2 EO die vertretbaren Handlungen, zu deren Veranlassung sich der betreibende Gläubiger ermächtigen lassen will, nicht bestimmt angegeben sind (E... mehr lesen...
Mit einem vom beklagten Notar verfaßten Kaufvertrag vom 10. 7. 1980 kauften die Kläger von Kurt F die Liegenschaft EZ 1524 KG M samt Inventar um 287 000 DM. Einen Teilbetrag von 8 600 DM hatte der Verkäufer bereits erhalten, der restliche Kaufpreis sollte durch Übernahme der damals nach Annahme der Vertragspartner und des Beklagten mit rund 200 000 DM aushaftenden Hypothekarschuld des Verkäufers bei der B-Bank und durch Barzahlung berichtigt werden, wobei die Käufer jedoch berechtigt ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1 0... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §236
Rechtssatz: Ein Zuspruch der mit dem Einschreiten im Meistbotsverteilungsverfahren verbundenen Kosten, also auch der Kosten eines Rechtsmittels, findet nicht statt (JB 201). Entscheidungstexte 3 Ob 36/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 36/83 3 Ob 85/83 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren für die 1434/10 000 Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 86 KG V erzielte Meistbot. Es ließ die von der G-Bank im Rahmen der Nebengebührensicherstellung angemeldete Forderung von 85 153.63 S ("Förderung aus Konto 12606970-0") sowie die angemeldete Forderung an "Zinsen inclusive Zinseszinsen, Verzugszinsen und erhöhten Zinsen" von insgesamt 185 745.37 S wegen nicht gehöriger Anmeldung unberücks... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §65 FEO §74
Rechtssatz: Erweist sich der Rekurs der betreibenden Partei gegen den erstgerichtlichen Aufschiebungsbeschluss nur in Ansehung der Sicherheitsleistung als berechtigt, ist deren Betrag Bemessungsgrundlage für die diesbezügliche Kostenbestimmung. Entscheidungstexte 3 Ob 149/81 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 149/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §14EO §74
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat nur Anspruch auf Zuerkennung von Verbindungsgebühren, wenn er statt einer Verbindung mehrerer Exekutionsanträge in kürzerer zeitlicher Folge abgesonderte Exekutionsanträge einbringt, es sei denn, daß ihm die Verbindung trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt unmöglich oder daß eine Verbindung untunlich war. Entscheidungstexte 3 Ob 108/... mehr lesen...
Norm: EO §74ZPO §41 A2
Rechtssatz: Bei Mißerfolg ihres Rechtsmittels sind die Kosten auf mehrere betreibende Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderungen aufzuteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 3 Ob 18/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002170 Doku... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §371aZPO §41 A2
Rechtssatz: Kein Kostenersatzanspruch des Verpflichteten trotz (teilweisen) Erfolg seines Rechtsmittels gegen einen Beschluß über eine nach § 371 a EO zu leitende Sicherheit, wenn der betreibende Gläubiger deren Bestimmung dem Gericht überlassen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 22/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 3 Ob 22/79 ... mehr lesen...
Norm: EO §74ZPO §41 A2
Rechtssatz: Barauslagen sind nicht ersatzfähig, da Eingaben des Verpflichteten im Exekutionsverfahren gebührenfrei sind. Entscheidungstexte 3 Ob 176/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 3 Ob 176/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002182 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Die Liegenschaften EZ 266 und 267 KG S wurden am 8. Oktober 1976 versteigert. Mit dem Tage des Zuschlages ging die vor dem Versteigerungstermin eingeleitete Zwangsverwaltung E 15/75 gemäß § 161 EO in eine Verwaltung zugunsten der Ersteherin über. Mit Beschluß vom 29. Oktober 1976 wurde auf Antrag der Ersteherin diese zum Verwalter der versteigerten Liegenschaften bestellt, und es wurde angeordnet, daß diese Liegenschaften der Ersteherin vom Vollstrecker unverweilt zur Verwaltung und E... mehr lesen...