Norm
EO §74Rechtssatz
Die im Exekutionsverfahren entwickelte Verbindungspflicht von rasch aufeinanderfolgenden Exekutionsanträgen besteht auch dann, wenn dem Gläubiger gegen ein- und denselben Verpflichteten mehrere Forderungen aufgrund von verschiedenen Exekutionstiteln zustehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verbindungspflicht; mehrere Exekutionstitel; Exekutionsantrag; Kosten; Exekutionsbewilligung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2006:RES0000090Dokumentnummer
JJR_20060228_LG00309_01300R00020_06Y0000_001