RS OGH 2006/2/28 13R20/06y

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Norm

EO §74
RATG §22

Rechtssatz

Die im Exekutionsverfahren entwickelte Verbindungspflicht von rasch aufeinanderfolgenden Exekutionsanträgen besteht auch dann, wenn dem Gläubiger gegen ein- und denselben Verpflichteten mehrere Forderungen aufgrund von verschiedenen Exekutionstiteln zustehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verbindungspflicht; mehrere Exekutionstitel; Exekutionsantrag; Kosten; Exekutionsbewilligung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2006:RES0000090

Dokumentnummer

JJR_20060228_LG00309_01300R00020_06Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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