Norm
EO §74Rechtssatz
Für einen wegen einer versperrten Wohnung gescheiterten Vollzugsversuch gebühren keine Kosten nach TP 7 sondern nur nach TP 9, weil die in Aussicht genommene Amtshandlung, der Vollzug, nicht stattfand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2006:RRD0000025Dokumentnummer
JJR_20060502_LG00469_00600R00088_06T0000_001