RS OGH 2006/5/2 6R88/06t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2006
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Norm

EO §74
RATG TP7
RATG TP9

Rechtssatz

Für einen wegen einer versperrten Wohnung gescheiterten Vollzugsversuch gebühren keine Kosten nach TP 7 sondern nur nach TP 9, weil die in Aussicht genommene Amtshandlung, der Vollzug, nicht stattfand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2006:RRD0000025

Dokumentnummer

JJR_20060502_LG00469_00600R00088_06T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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