Entscheidungen zu § 105 Abs. 3 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 68

RS Vwgh 1988/1/13 85/01/0310

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 lita;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §52 Abs1;
Rechtssatz: Liegen einander widersprechende gutächtliche Äußerungen vor, so ist es Aufgabe der Behörde, selbst die Erstattung eines Sachverständigengutachtens in dem vor ihr abgeführten Verfahren zu veranlassen und den daran beteiligten Parteien die Möglichkeit zu geben, sich mit den Erg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.01.1988

RS Vwgh 1987/11/25 87/01/0221

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;
Rechtssatz: Ist eine Kündigung betriebsbedingt, dann bleibt die Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers ohne Auswirkung auf die Kündigung; eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und jenen des Betriebes hat nicht stattzufinden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1987

RS Vwgh 1987/11/25 87/01/0221

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;
Rechtssatz: Rationalisierungsmaßnahmen der Art, dass ein Produktionszweig aufgelassen und eine EDV-Anlage eingerichtet wurde, sind jedenfalls ein Sachverhalt, der die Kündigung des Arbeitnehmers als durch betriebliche Erfordernisse begründet erscheinen lässt, weil es der Entscheidung des Unternehmers überlassen ist, ob und welche Maßnahmen er zur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1987

RS Vwgh 1987/11/25 87/01/0221

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1087/60 E 12. Oktober 1961 VwSlg 7599 A/1961 RS 2 Stammrechtssatz Es besteht eine Verpflichtung des Unternehmers, zunächst diejenigen Dienstnehmer zu kündigen, für die die Kündigung eine geringere soziale Härte bedeutet, lediglich unter fachlich gleichwertigen Arbeitskräften. Er ist dagegen nicht gehalten, einen höher ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0265

Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AngG §27;ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Voraussetzungen der "vorzeitigen Entlassung" nach § 27 Angestelltengesetz. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986010265.X05 Im RIS seit 20.04.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0265

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Kann der Betriebsinhaber nicht nachweisen, dass die Kündigung durch wirtschaftliche
Gründe: oder durch
Gründe: in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist, so greift der Kündigungsschutz nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG erst ein, wenn die Kündigung auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Interessen des betroffenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0265

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0161 E 4. März 1987 VwSlg 12414 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Vor Beantwortung der Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob dem Dienstgeber der Nachweis der Voraussetzungen des § 105 Abs 3 Z 2 lit a oder lit b ArbVG gelungen ist. Die Anfechtung der Kündigung nach § 105 Abs 3 Z 2 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0265

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des persönlichen Verhaltens des Arbeitnehmers und seiner Eignung als Kündigungsgrund dürfen gegen ausdrückliche Verbote des Arbeitgebers gesetzte Handlungen nicht isoliert betrachtet werden. Aus diesem Blickwinkel zeigt sich, dass die beharrliche Nichtbefolgung der Weisungen des Arbeitgebers sogar die Entla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0265

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Als Beeinträchtigungen des betrieblichen Interesses kommen Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis in Betracht, wie Arbeitsversäumnis, Arbeitsverweigerung, erhebliche Minderleistung, oftmalige Unpünktlichkeit, ungenügender Fleiß und Unverträglichkeit gegenüber den Mitarbeitern, wobei ein Verschulden auf Seiten des Arbeitnehme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/01/0265

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Der Begriff der Betriebsbedingtheit der Kündigung setzt nicht voraus, dass ein Entlassungsgrund vorliegt; liegt jedoch ein Verhalten vor, das einen Entlassungsgrund darstellt, ist eine Kündigung jedenfalls betriebsbedingt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986010265.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

RS Vwgh 1987/4/8 86/01/0225

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 litb idF 1976/387;AVG §45 Abs2;AVG §46;
Rechtssatz: Ganz allgemein gehaltene Feststellungen über die Entwicklung einer bestimmten Branche, wie sie Zeitungsberichten entnommen werden, sind keinesfalls geeignet. die Betriebsbedingtheit einer Kündigung nachzuweisen. Schlagworte Ablehnung eines Beweismitt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1987

RS Vwgh 1987/4/8 86/01/0225

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Eine die Sozialwidrigkeit einer Kündigung indizierende Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers liegt nicht erst dann vor, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers gefährdet oder diesen der Not aussetzt, sondern besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer künftig nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1987

RS Vwgh 1987/3/25 84/01/0293

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;AVG §58 Abs2;AVG §60;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Beruhen im Verfahren gem § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG die im Bescheid angestellten Berechnungen in einem für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausschlaggebenden Punkt auf unzureichenden Feststellungen, so genügt diese Begründu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1987

RS Vwgh 1987/3/25 84/01/0293

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Eine durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses des gekündigten Arbeitnehmers bewirkte Minderung seines monatlichen Reineinkommens von ca S 33.555,-- auf ca S 30.520,-- unter Berücksichtigung aller Sorgepflichten und sonstigen Verbindlichkeiten, ist noch nicht als eine solche Verschlechterung der Einkommenssituation des Arbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1987

RS Vwgh 1987/3/25 84/01/0293

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Um von der Sozialwidrigkeit einer Kündigung iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sprechen zu können, ist es weder erforderlich, dass die durch sie bewirkte Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers gefährdet, noch dieser dadurch einer Notlage ausgesetzt wird. Vielmehr ist eine Kündigung schon dann als so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1987

RS Vwgh 1987/3/25 84/01/0293

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Bei der Berechnung der künftigen Einkommenslage des gekündigten Arbeitnehmers, ist nicht zu vernachlässigen, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht nur der Einkommens- sondern auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und ihnen gewinnmindernde Aufwendungen (wie etwa Ausgaben für Reparaturen) gegenüberstehen. Darübe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0167

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die im 53. Lebensjahr steht und die daher in Anbetracht der Beschäftigungslage (hier: Bezirk Leoben) in absehbarer Zeit nicht mit der Erlangung eines gleichartigen Arbeitsplatzes rechnen könnte, beeinträchtigt wesentliche Interessen der Arbeitnehmerin. Die wegen des höheren Le... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0167

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob ein Umsatzrückgang in der Betriebsabteilung, in der der Arbeitnehmer beschäftigt war, den Tatbestand nach § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG erfüllt, ist nicht von den betrieblichen Erfordernissen der einzelnen Betriebsabteilung, sondern von denen des Betriebes gemäß § 34 Abs 1 ArbVG auszugehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0161

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, es liege kein betriebliches Erfordernis zur Kündigung vor, wenn zu vermuten sei, dass die vom anfechtenden Arbeitnehmer geleistete Arbeit zwar vom Betrieb weiterhin gebraucht werde, nun aber billiger erbracht werden solle, findet im Gesetz keine Stütze. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0167

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG (Hinweis E 15.12.1982, 82/01/0146) hängt die Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, zunächst davon ab, ob dem kündigenden Arbeitgeber der Nachweis gelingt, dass die Kündigung durch die in den lit a und lit b angeführten betrieblichen Interessen bzw betrieblichen Erfordernissen be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0161

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Eine Abwägung der Interessen der Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz mit dem Interesse des Dienstgebers an der Kündigung ist mit Wortlaut des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG idF BGBl 1976/387 nicht vereinbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986010161.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0167

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde wegen der Umsatzsituation des Gesamtbetriebes und unter Bedachtnahme darauf, dass im Gesamtbetrieb über 200 Arbeitnehmer beschäftigt werden und gerade in der Betriebsabteilung, in der die Arbeitnehmerin beschäftigt ist, eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Überstund... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0161

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Vor Beantwortung der Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob dem Dienstgeber der Nachweis der Voraussetzungen des § 105 Abs 3 Z 2 lit a oder lit b ArbVG gelungen ist. Die Anfechtung der Kündigung nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist daher berechtigt, wenn durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0167

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand nach § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG kann bei durch Krankheit bedingten, in der Person des Arbeitnehmers gelegenen und den betrieblichen Interessen nachteiligen Umständen dann verwirklicht sein, wenn trotz der in fortgeschrittenem Alter grundsätzlich anzunehmenden größeren Krankheitsneigung außerorden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0161

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Es muss dem Arbeitgeber überlassen bleiben, welche Reinigungsarbeiten im Betrieb er von Arbeitnehmern ausführen lässt und welche er einer Reinigungsfirma überträgt. Für die Betriebsbedingtheit der Kündigung ist es auch nicht von rechtlicher Bedeutung, ob der Arbeitgeber anderen Reinigungsfrauen einen höheren Stundenlohn bezahl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0161

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
Rechtssatz: Die Kündigung ist objektiv betriebsbedingt, wenn sich der Kostenaufwand, der mit dem Ausscheiden einer als Aufräumerin beschäftigten Arbeitnehmerin aus dem Betrieb des Arbeitgebers wegfällt, im Sinne einer Kostenminderung in deutlicher und ins Gewicht fallender Weise von dem Kostenaufwand abhebt, der durch den Einsatz eines Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0084

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z3 litb;
Rechtssatz: Eine Rationalisierungsmaßnahme der Art, dass eine Abteilung aufgelöst und in eine andere eingegliedert wird (hier: Auflösung einer Abteilung und Eingliederung des betreffenden Arbeitnehmers in eine andere), ist jedenfalls ein Sachverhalt, der die Kündigung des Arbeitnehmers als durch betriebliche Erfordernisse begründet erscheinen läs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1987

RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2;AVG §52;
Rechtssatz: Die Frage der Betriebsbedingtheit der Kündigung eines Arbeitnehmers ist eine Rechtsfrage, die als solche nicht der Begutachtung durch einen Sachverständigen zu unterziehen ist. Schlagworte Gutachten rechtliche Beurteilung European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1987

RS Vwgh 1986/11/9 87/01/0095

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0265 E 29. April 1987 RS 2 Stammrechtssatz Kann der Betriebsinhaber nicht nachweisen, dass die Kündigung durch wirtschaftliche
Gründe: oder durch
Gründe: in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist, so greift der Kündigungsschutz nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG erst ein, wenn die Kündigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1986

RS Vwgh 1986/11/9 87/01/0095

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0033 E 20. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ist zunächst zu prüfen, ob dem Dienstgeber der Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der lit a oder lit b des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG gelungen ist, wie sich dies aus der Interpretation des Wortes " es sei denn" ergi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1986

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