RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0167

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
ArbVG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Tatbestand nach § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG kann bei durch Krankheit bedingten, in der Person des Arbeitnehmers gelegenen und den betrieblichen Interessen nachteiligen Umständen dann verwirklicht sein, wenn trotz der in fortgeschrittenem Alter grundsätzlich anzunehmenden größeren Krankheitsneigung außerordentlich häufige und langdauernde Krankheitszeiten vorliegen (hier: Tatbestand nicht erfüllt; die Arbeitsunfähigkeit dauerte im Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr an, der Arbeitgeber hatte keinen Beweis dafür erbracht, dass gleiche oder ähnliche Krankenstandshäufungen auf Seiten der Arbeitnehmerin in Zukunft zu erwarten seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010167.X02

Im RIS seit

08.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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