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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;Rechtssatz
Rationalisierungsmaßnahmen der Art, dass ein Produktionszweig aufgelassen und eine EDV-Anlage eingerichtet wurde, sind jedenfalls ein Sachverhalt, der die Kündigung des Arbeitnehmers als durch betriebliche Erfordernisse begründet erscheinen lässt, weil es der Entscheidung des Unternehmers überlassen ist, ob und welche Maßnahmen er zur Rationalisierung seines Betriebes setzt, um den Umsatzrückgang und die weitere rückläufige Wirtschaftslage des Betriebes aufzuhalten oder einzuschränken. (Hinweis auf E vom 25.2.1987, 86/01/0084)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010221.X01Im RIS seit
03.06.2005