RS Vwgh 1987/11/25 87/01/0221

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Veröffentlicht am 25.11.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;

Rechtssatz

Rationalisierungsmaßnahmen der Art, dass ein Produktionszweig aufgelassen und eine EDV-Anlage eingerichtet wurde, sind jedenfalls ein Sachverhalt, der die Kündigung des Arbeitnehmers als durch betriebliche Erfordernisse begründet erscheinen lässt, weil es der Entscheidung des Unternehmers überlassen ist, ob und welche Maßnahmen er zur Rationalisierung seines Betriebes setzt, um den Umsatzrückgang und die weitere rückläufige Wirtschaftslage des Betriebes aufzuhalten oder einzuschränken. (Hinweis auf E vom 25.2.1987, 86/01/0084)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010221.X01

Im RIS seit

03.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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