RS Vwgh 1987/2/25 86/01/0084

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z3 litb;

Rechtssatz

Eine Rationalisierungsmaßnahme der Art, dass eine Abteilung aufgelöst und in eine andere eingegliedert wird (hier: Auflösung einer Abteilung und Eingliederung des betreffenden Arbeitnehmers in eine andere), ist jedenfalls ein Sachverhalt, der die Kündigung des Arbeitnehmers als durch betriebliche Erfordernisse begründet erscheinen lässt, weil es der Entscheidung des Unternehmers überlassen ist, ob und welche Maßnahmen er zur Rationalisierung seines Betriebes setzt, um den Umsatzrückgang aufzuhalten oder einzuschränken (Hinweis E 24.10.1984, 84/01/0266).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010084.X01

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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